Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes sind Arbeitnehmer:innen in Deutschland durchschnittlich 15 Arbeitstage arbeitsunfähig erkrankt.
Während Zeiten der Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer:innen für die Dauer von bis zu 6 Wochen ihr reguläres Entgelt.
Wichtig: Der Entgeltfortzahlungszeitraum ist nicht auf 6 Wochen pro Jahr begrenzt. Sind Arbeitnehmer:innen zwischen zwei Zeiträumen der Arbeitsunfähigkeit gesund gewesen und berufen die Erkrankungen nicht auf einem einheitlichen Grundleiden sondern auf unterschiedlichen Diagnosen erhalten Arbeitnehmer:innen auch auf für den zweiten Zeitraum (und ggf. weitere Zeiträume) der Arbeitsunfähigkeit jeweils erneut Entgeltfortzahlung für die Dauer von bis zu 6 Wochen. 🔄
Müssen Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen bei häufigen Kurzerkrankungen im Jahr insgesamt mehr als für 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten, beginnt es häufig im Arbeitsverhältnis ungemütlich zu werden. Insbesondere, wenn die Entgeltfortzahlungskosten Arbeitgeber:innen auf diese Art über mehrere Jahre zu einer erheblichen wirtschaftlichen Belastung werden, beginnt der ein oder andere Arbeitgeber über Möglichkeiten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nachzudenken.
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers während dieser noch arbeitsunfähig erkrankt ist, fragt dieser sich häufig:
„Kann es sein, dass es rechtens ist, dass ich gekündigt werde, obwohl ich krank bin?“