Häufigste Fehler in der Widerrufsbelehrung
Fehler in der Widerrufsbelehrung haben die Folge, dass die 14-tägige Frist des gesetzlichen Widerrufsrechts, welches Verbrauchern bei der Aufnahme von Darlehen gegenüber den Kreditinstituten zusteht, nicht zu laufen beginnt. Dies hat zur Folge, dass Verbraucherdarlehen noch nach Jahren ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen werden können.
Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung ist zunächst das Deutlichkeitsgebot. Da die dem Darlehensnehmer gesetzlich eingeräumte Widerrufsmöglichkeit ein zentrales Recht darstellt, muss sie den Verbrauchern deutlich vor Augen geführt werden. Die Widerrufsbelehrung muss sich danach deutlich vom üblichen Vertragstext abheben und leicht erkennbar sein.
Decken sich Schriftbild sowie andere Rahmenbedingungen mit dem übrigen Vertragstext oder wird die verwendete Belehrung in einer kleineren Drucktype durch bloße Striche vom übrigen Vertragstext abgesetzt, stellt dies einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot dar, so der BGH in seinem Urteil vom 25.04.1996 – X ZR 139/94. Bereits dies führt zum Vorliegen einer nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Widerrufsbelehrung.
Des Weiteren muss die Widerrufsbelehrung über den maßgeblichen Zeitpunkt des Beginns der 14 Tagesfrist aufklären. Hieran werden von der Rechtsprechung besondere Anforderungen gesetzt. Erforderlich ist in dieser Hinsicht eine eindeutige Benennung des maßgeblichen Ereignisses, welches die Frist in Gang setzt. Die Verwendung des Wortes „frühestens“ ermöglicht es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dem Verbraucher nicht, den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen. Der Verbraucher werde nicht eindeutig über seine Rechte belehrt, was zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, so der BGH in seinem Urteil vom 9. 12. 2009, Az: VIII ZR 219/08 – http://openjur.de/u/31990.html.
Dies sind nur zwei der zahlreichen Fehler, welcher bereits durch die höchste deutsche Gerichtsbarkeit festgestellt worden sind. Rechtsanwalt Tobias Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht (Tel: 0841 – 1310) untersucht für Sie gerne Ihre konkrete Widerrufsbelehrung auf Fehler und klärt Sie ausführlich über Chancen und Risiken auf. In vielen Fällen kann durch den wirksamen Widerruf eine Vorfälligkeitsentschädigung im 5-stelligen Bereich vermieden werden. Reagieren Sie jetzt, es lohnt sich.
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Häufigste Fehler in der Widerrufsbelehrung
2014/10/28

Tobias Reber
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