Hauptamt oder Ehrenamt im Verein?
Auch in diesem Jahr treten wieder umsatzstarke Vereine an mich heran, die erkannt haben, dass ein rein ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstand die alltäglich anfallenden Verwaltungs- und Leitungsaufgaben nicht mehr zweckmäßig erfüllen kann. Auch die Haftungsfrage spielt dabei eine Rolle!
Im Laufe der Jahre hat der Verein eine Entwicklung genommen, die bei seiner Gründung noch nicht absehbar war. Aus diesem Grunde ist die Vereinssatzung häufig im Rahmen einer Umstrukturierung abzuändern, da diese auch teilweise die Voraussetzungen erst dafür schaffen muß. Nach dem Leitbild des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der Vorstand ehrenamtlich tätig. Soll diesem in Zukunft aber eine Vergütung gezahlt werden, bedarf es einer satzungsmäßigen Grundlage. Gerade für den Erhalt der Gemeinnützigkeit ist dies auch von entscheidender Bedeutung.
Hauptamtlicher Vorstand – Geschäftsführer*in?
Ist ein hauptamtlicher Vorstand sachgemäß oder ein/eine Vereinsgeschäftsführer*in?
Diese Frage muss individuell beantwortet werden, je nachdem, wie “stark” die Stellung der zukünftigen Leitungskraft sein soll.
Zu diesem Punkt besprechen wir die verschiedenen Modelle und finden eine individuelle Lösung für Ihren Verein.
Weitere Schritte
Zur Umsetzung der Einführung von besoldeten Leitungskräften stehen dann Satzungsänderung, Abklärungen mit dem Finanzamt, Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung zur Satzungsänderung, u.U. Beschlussfassung über den Vorstands-Dienstvertrag, Eintragung der Satzungsänderung im Vereinsregister, Erstellung von Geschäftsführervertrag oder Vorstandsdienstvertrag und andere Fragen an.
Sollten auch Sie als Vereinsvorstand über eine Änderung Ihrer Vereinsorganisation nachdenken, können wir gemeinsam eine individuelle Lösung für Ihren Verein erarbeiten. In einem ersten Gespräch reden wir über die aktuelle Struktur und das operative Geschäft des Vereins und besprechen mögliche Varianten. Im zweiten Schritt leiten Sie mir die Vereinssatzung und eventuelle Ordnungen zu und ich beginne mit der Anpassung der Satzung. Die Änderungen besprechen wir dann im Detail und ich kläre diese mit dem Finanzamt ab, damit die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht gefährdet wird.
Denken auch Sie über einen hauptamtlichen Vorstand oder alternative Lösungen nach?
Sprechen Sie mich gerne an.
RA Oliver Vogelmann-Kopf
www.vereinsrecht-marburg.de