Immobilie vererben oder doch lieber schon zu Lebzeiten verschenken?

 

Wer seinem Ehegatten oder einem Kind wesentliche Teile seines Vermögens (z.B. eine Immobilie) zukommen lassen will, stellt sich oft die Frage: Soll ich meine Immobilie oder andere Vermögenswerte Vermögen vererben oder schon zu Lebzeiten mit „warmer Hand“ meinen potenziellen Erben schenken? Die lebzeitige Zuwendung eines Vermögensgegenstandes (z.B. eines Grundstücks) wird auch vorweggenommene Erbfolge genannt.

Damit im Rahmen der Überlassung des Vermögensgegenstandes keiner der Beteiligten böse Überraschungen erlebt, schreibt der Gesetzgeber zum Schutz aller Beteiligten vor, dass alle Schenkungsverträge nur dann wirksam sind, wenn sie von einem Notar beurkundet werden.

Die Aufgabe des Notars ist es dabei, den Beteiligten als unparteiischer und neutraler Berater zur Seite zu stehen und sie vor Nachteilen zu bewahren. Er erforscht den Willen der Beteiligten, schlägt sachgerechte Regelungen vor und setzt die getroffenen Vereinbarungen anschließend in einen wasserdichten Vertrag um. Sowohl der Überlasser als auch der Begünstigte können sich bei Zweifeln oder Fragen in jeder Lage des Verfahrens an den Notar wenden, ohne dass dafür Mehrkosten entstehen. Zögern Sie nicht, Ihren Notar zu fragen. Er beantwortet Ihnen Ihre Fragen gern.

Auf Wunsch der Beteiligten übernimmt der Notar nach der Beurkundung der Schenkung auch die gesamte Abwicklung des Vertrages. Der Notar sorgt dabei für eine ausgewogene Vertragsgestaltung und übernimmt die komplizierte Vertragsabwicklung für die Beteiligten. Die Beratung ist dabei immer in den Gebühren des Notars enthalten.