Nach der Zerschlagung der Darknet-Plattform „Kidflix“ stehen nun zahlreiche Nutzer unter massivem Verdacht. Medienberichten zufolge hat Europol weltweit 1,8 Millionen Nutzerkonten identifiziert – allein in Deutschland laufen aktuell Ermittlungsverfahren gegen über 100 Personen. Der Vorwurf: Besitz oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte.

Wenn auch Sie von einer solchen Razzia betroffen sind oder eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie unbedingt Ihre Rechte kennen – und frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. In dieser Phase werden die Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, wie Sie reagieren sollten – und wie ich Sie als Strafverteidiger unterstütze.

Die Strafverteidiger der medienbekannten Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte sind auf Vorwürfe im Sexualstrafrecht spezialisiert. Mit Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft hat das Team, dem unter anderem ein Professor und mehrere Fachanwälte für Strafrecht angehören, in über 2.000 betreuten Verfahren mannigfach positive Bewertungen der Mandanten sammeln können. Selbstverständlich sind in jedem Mandat faire und transparente Kosten sowie sehr gute Erreichbarkeit. Die Verteidiger arbeiten außerdem eng mit den in der Kanzlei ebenso vertretenden Dezernaten für Presseberichterstattung und berufsrechtlichen Folgen von Straftaten zusammen, wenn es der Fall erfordert.


103 Tatverdächtige in Deutschland – Razzien nach Darknet-Ermittlungen

Nach der Zerschlagung der Darknet-Plattform „Kidflix“ durch internationale Ermittlungsbehörden wie Europol wurden auch in Deutschland umfangreiche Ermittlungen eingeleitet. Laut Medienberichten sollen hierzulande 103 Tatverdächtige identifiziert worden sein. Auch Personen, die nur vermeintlich registriert oder auf Plattformen aktiv gewesen sein sollen, sind in das Visier der Ermittlungen geraten.


Wie hoch ist die Strafe für Besitz von Kinderpornografie?

Die Verbreitung oder Besitzverschaffung von Kinderpornografie werden grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und 10 Jahren bestraft.

Für Besitz von Kinderpornografie droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und fünf Jahren.


Wie läuft ein Strafverfahren wegen Kinderpornografie ab?

Ein Verfahren wegen § 184b StGB beginnt oftmals mit einer Hausdurchsuchung, bei der elektronische Geräte beschlagnahmt werden. Die Beschuldigten erfahren oft erst durch diese Maßnahme, dass gegen sie ermittelt wird. Im Anschluss folgt die Auswertung der Daten durch spezialisierte Ermittlungsbehörden, was Wochen oder Monate dauern kann. In dieser Phase werden meist keine weiteren Informationen mitgeteilt. Sobald die Staatsanwaltschaft ausreichend Anhaltspunkte sieht, wird eine Anklage erhoben oder wenn nicht – je nach Fall – das Verfahren eingestellt. Der Verlauf hängt maßgeblich davon ab, wie früh und wie professionell reagiert wird. Eine gute Verteidigung kann entscheidenden Einfluss darauf nehmen, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt.


Verteidigungsansätze und rechtliche Möglichkeiten im Ermittlungsverfahren

Bereits im Ermittlungsverfahren bestehen verschiedene Ansatzpunkte für eine effektive Verteidigung. Oft stellt sich die Frage, ob der Beschuldigte tatsächlich der Nutzer eines Accounts war oder ob Dritte Zugriff auf die Geräte hatten. Auch die Zuverlässigkeit der Auswertung von IP-Adressen oder Datenfunden muss hinterfragt werden. In manchen Fällen sind die fraglichen Inhalte nicht eindeutig strafbar, etwa bei Zeichnungen oder grenzwertigem Material. Zudem kommt es auf den konkreten Vorsatz an: Wer Inhalte versehentlich gespeichert hat, erfüllt möglicherweise nicht den Tatbestand. Ein spezialisierter Strafverteidiger kann frühzeitig Akteneinsicht beantragen, Beweise prüfen und gezielt auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken – idealerweise, bevor es zu einer Anklage kommt.


Sie wurden durchsucht oder sind Beschuldigter? So sichern Sie Ihre Rechte

Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde oder Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Kinderpornografie gelten, ist absolutes Schweigen zunächst Ihr wichtigstes Recht. Geben Sie ohne anwaltlichen Beistand keine Erklärungen ab – auch nicht auf scheinbar harmlose Fragen. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger auf, der Ihre Situation bewertet, Akteneinsicht beantragt und mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickelt. Oft lassen sich schon in dieser frühen Phase Fehler vermeiden, die später nicht mehr korrigiert werden können. Je schneller Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto größer sind Ihre Chancen auf ein günstiges Ergebnis – sei es die Einstellung des Verfahrens oder eine milde Bewertung durch das Gericht.

Der Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie ist für Betroffene ein massiver Einschnitt – strafrechtlich, beruflich und sozial. Doch nicht jede Ermittlungsmaßnahme führt automatisch zu einer Verurteilung. Gerade bei Verfahren nach Darknet-Ermittlungen besteht oft Aufklärungsbedarf bei der Beweisführung, etwa zur tatsächlichen Nutzung eines Accounts, zur Frage der Täterschaft oder zur strafrechtlichen Relevanz der Inhalte.

Als Strafverteidiger prüfe ich für Sie, ob die Hausdurchsuchung rechtmäßig war, wie belastbar die Beweismittel sind – und ob ein Tatnachweis überhaupt geführt werden kann. Ziel ist es, frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen – idealerweise bereits im Ermittlungsstadium.

👉 Lassen Sie sich jetzt beraten – diskret, erfahren und mit klarem Fokus auf Ihre Rechte. Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein.