Eine Frau hatte von ihrer verstorbenen Mutter ein Einfamilienhaus geerbt.
Die Richter des Oberlandesgerichts Hamm (Az: 10 U 58/21) stellten fest, dass die vom Grundgesetz geschützte Testierfreiheit der Erblasserin alle Möglichkeiten einräumt, ein Testament nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Eine Grenze setzt jedoch das Vorliegen von „Sittenwidrigkeit“.
Das Betretungsverbot für den Lebensgefährten beeinträchtigte nach Ansicht der Richter den höchstpersönlichen Bereich der Lebensführung der Tochter. Dieses Interesse der Tochter überwog nach Ansicht der Richter das Regelungsinteresse der verstorbenen Mutter. Die Bedingung im Testament wurde deshalb als sittenwidrig und nichtig eingestuft. Der von der Tochter eingereichten Klage gegen die Auflage im Testament gaben die Richter deshalb Recht. |
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Hausverbot im Testament geht nicht
2024/01/10

Dr. Stephan Schmidt

Schmidt & Hofert Rechtsanwälte
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