Ich habe das erste Pfando-Mandat im März 2018 übernommen. Der Rechtsstreit endete damit, dass die Mandantin über 7.000 € Schadensersatz erhielt. Inzwischen habe ich mehr als 100 Pfando - Fälle erfolgreich abgewickelt. 

Ich tausche mich regelmäßig mit anderen Kollegen, die ebenfalls Pfando Fälle bearbeiten aus.

1.

Die möglichen Themen sind.

  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Herausgabe der Fahrzeuge nach rechtswidriger Wegnahme
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH, die Pfando GmbH oder die Pfando Vermietung GmbH oder die im August 2024 neu gegründete Pfando D-CH GmbH.
  • Einstweilige Verfügungen als vorbeugende Besitzschutzverfügung
  • Einstweilige Verfügungen zur Abwehr rechtswidriger Wegnahmen
  • Einstweilige Verfügungen zur Durchsetzung des Herausgabeanspruches der PKW oder auch landwirtschaftlicher Maschinen nach Wegnahmen gegen die Pfando´s Cash & Drive GmbH und gegen die Händler.
  • Rückforderung der an Pfando´s cash & Drive GmbH oder die Pfando Vermietung GmbH als Mieten gezahlten Beträge
  • Rückforderung der Zahlungen auf die Kosten der rechtswidrigen Wegnahmen

2.

Mit Stand 20.04.2023 berichtete der MDR über das in diesem Einzelfall durchaus kriminelle erscheinende Geschäftsgebaren der Firma Pfandos Cash & Drive GmbH bzw. Pfando GmbH.

Siehe 

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/pfando-geschaeft-auto-weg-100.html

Mit Stand 26.06.2021 berichtete auch die Presse und die Tagesschau und der WDR zu dem merkwürdigen Geschäftsgebaren der Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH - siehe

Obwohl die Geschäftsführung der  Firmen Pfando im konkreten Einzelfall erkennen konnten, dass der Vertrag und die Übereignung des Pkws durch die Kunden des Unterzeichners an diese Firmen nichtig ist, nahmen sie der Kunden den Pkw gegen deren Willen weg. Im zivilrechtlichen Sinne stellt ies Abhandenkommen des Fahrzeugs dar. Im strafrechtlichen Sinne handelt es sich um einen Diebstahl des Pkws bzw. um eine Unterschlagung, sofern der subjektive Tatbestand der Strafrechtstatbestände durch die Staatsanwaltschaft und durch die Gerichte festgestellt werden  könnte. Da ein Unternehmenstrafrecht in Deutschland insoweit nicht existiert ist dies möglicherweise mit Problemen verbunden. Zivilrechtlich ist die Angelegenheit allerdings eindeutig.

Die Geschädigte hat zwischenzeitlich, vertreten durch Rechtsanwalt Stephhan Lengnick in Dresden auf Schadenersatz geklagt und hat Schadensersatz für den Verlust des PKW und Wertersatz wegen des Entzugs der Nutzungsmöglichkeit erhalten.

Zuvor gab es bereits frühere Ermittlungen von Journalisten, die ein ähnliches Bild das Geschäftsgebarens der Firmen Pfando ergaben siehe den

Beitrag Tagesschau

sowie 

Beitrag des WDR  

3.

Die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH betrieb bis in das dritte Quartal 2020 hinein ein unter dem Begriff sale-and-rent-back Vertrag bezeichnetes besonderes Vertragsmodells des Ankaufs und der Rückvermietung von Fahrzeugen der Kunden bei gleichzeitig in Aussicht gestelltem freihändigen Rückverkauf der Fahrzeuge. Die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH unterhielt ein Rückführungsmanagement, welches die Fahrzeuge gestützt auf eine in § 6 des Mietvertrages geregelte Wegnahmeklausel einfach bei den Kunden abholte, was im Regelfall bedeutet, dass die Rechte der Kunden aus dem Besitz an dem Fahrzeug, § 854 BGB ignoriert wurden. die Verträge wurden dann generell geändert und man ging zum Cash & Drive Modell über, welches dadurch gekennzeeichnet war, dass in dem Mietvertrag keine Versteigerung des Pkws mehr vorgesehen war.

4. 

Seit dem vierten Quartal 2020 fand das Cash & Drive Modell Anwendung, was eine sog. Individualvereinbarung mit einer Wegnahmeklausel enthielt.

Rechtlich geht es bei diesem Modell vor allem um die Fraage, ob ein wucherähnliches Geschäft vorliegt.

Je nach konkreter Situation kann es sich bei dem zwischen dem Kunden und der Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH oder neuerdings Pfando GmbH geschlossenen Verträgen um ein wucherähnliches Geschäft handeln. Nach den Erfahrungen des Unterzeichners aus einer Vielzahl von Fällen kauft Pfando die Kundenfahrzeuge zu etwa 50 % des Marktwertes an. Sehr häufig führt dies zur Feststellung eines groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung. Sofern die subjektiven Voraussetzungen des § 138 Abs. 2 BGB vorliegen, sind die Verträge und die Übereignung nichtig. 

Zu dem Thema Wirksamkeit der sogenannten sale-and-rent-back Verträge der Firma Pfando cash &Drive GmbH und der im Kaufvertrag vereinbarten Übereignung der Fahrzeuge an die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH gab es u.a. zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte, die jedoch überholt sind, da der Bundesgerichtshof im Gegensatz zu den Oberlandesgerichten, nicht von einem verbotenen Rückkaufhandel ( § 34 Abs. 4 GewO, § 134 Abs. 1 ) ausgeht:

OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Dezember 2020, Az. 7 U 69 / 20.

OLG Frankfurt / Main, Entscheidung vom 05.06.2020, 2 U 90/19 

Diese Rechtsprechung ist zwar überholt, allerdings hat der Bundesgerichtshof die Fälle zu weiteren vergleichbaren Konstellationen an die Vorinstanzen zurück verwiesen, um zu prüfen, ob wucherähnliche Geschäfte oder eine arglistige Täuschung vorliegt.

5. Zum aktuellen Vertragsmodell - Stand März 2025.

Zwischenzeitlich haben die Firma Pfando bzw. die neu gegründete Pfando D-CH GmbH, Büsingen ihre Verträge wieder angepasst und nennt ein neues Vertragsmodell nun wieder sale-and-rent-back, so wie bis zum dritten Quartal 2020. Dabei kauft die Pfando GmbH oder die Pfando D-CH GmbH, Büsingen die Pkws und Pfando Vermietung GmbH oder auch die Pfando D-CH GmbH vermietet die Pkws an die Kunden zurück.

Das aktuelle Vertragsmodell sieht vor, dass der Kunde das Recht haben soll, seinen PKW im Rahmen einer Versteigerung - geregelt in § 13 des Mietvertrages - zurück erhalten kann. 

Die Regelung ist jedoch - wie schon bei früheren Vertragsgestaltungen der Firmen Pfando - inhaltlich so einseitig gestaltet, dass ich für eine Mandantin inwischen ein durch Rücknahme der am OLG Stuttgart eingelegten Berufung seit dem 12.02.2025 rechtskräftiges Urteil des G Ulm gegen Pfando auf Feststellung ihrer Eigentümerstellung und Herausgabe der ZB I, ZB II und des Zweitschlüssels erstreiten konnte. Das LG Ulm hält die Gestaltung für sittenwidrig im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB und leitet dies nicht nur aus den völlig einseitigen Konditionen des Kaufvertrags sondern auch aus der besonders einseitigen Gestaltung des Verfahrens der Versteigerung des PKW her.

Das OLG Stuttgart hat in der Verhandlung vom 12.02.2025 deutlich gemacht, dass es das Urteil des LG Ulm für zutreffend erachtet und hat auch weitere Gesichtspunkte angesprochen, die dafür sprechen, dass nach dem aktuellen Vertragsmodell mit Verkauf an die Pfando GmbH, Übereignung an die Pfando GmbH und Rückvermietung von der Pfando Vermietung GmbH der jeweilige Kunde dann Eigentümer des PKW geblieben ist.


Stephan Lengnick

Rechtsanwalt