Die Hilfe zum illegalen Aufenthalt stellt nach § 96 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eine ernstzunehmende Straftat dar. Wer einem Ausländer bewusst dabei hilft, sich ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufzuhalten, riskiert hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Doch welche Handlungen führen zur Strafbarkeit? Und wer kann belangt werden? In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Verteidigungsmöglichkeiten und was als strafbare Unterstützung eines illegalen Aufenthalts gilt. Bei Vorwürfen stehen Ihnen die Anwälte von Consultatio Strafverteidiger mit rechtlicher Expertise zur Seite.
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Hilfe zum illegalen Aufenthalt: Wann macht man sich strafbar nach § 96 AufenthG?
2024/10/25

Alina Niedergassel
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