Jeder Betrieb ist einzigartig und keine Hofübergabe gleicht der anderen. Der Hofübergabevertrag soll nicht nur den Erhalt des Betriebs gewährleisten, sondern sichert auch Ihre Altersvorsorge. Im besten Fall bleibt der Vertrag nach der Beurkundung in einem Schrank liegen und war nie mehr gesehen. Im schlimmsten Fall ist es die Verschriftlichung Ihrer Vorstellungen und die Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Interessen. Was darf daher bei jedem Hofübergabevertrag nicht fehlen? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Gegenleistungen Sie sich als Hofübergeber vorbehalten sollten:
1. Wohnrecht
Trotz der Hofübergabe sollen Sie die Möglichkeit haben, weiter am Hof wohnen zu bleiben. Dieser Wunsch kann durch ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht realisiert werden. Im Übergabevertrag wird genau geregelt, in welchem Umfang Sie das Wohnhaus unter Ausschluss des Hofübernehmers nutzen können. Es kann auch vereinbart werden, dass sie sich Räumlichkeiten wie den Waschkeller mit dem Hofübernehmer teilen. Zu empfehlen ist, dass ein abgegrenztes Stück Garten oder Terrasse von dem Wohnrecht mit umfasst wird. Es sollte vereinbart werden, wer die Kosten des Wohnrechts übernehmen soll. In der Regel trägt der Übernehmer die Verantwortung dafür, dass die vom Wohnrecht umfassten Räumlichkeiten gut beheizt werden und in einem bewohnbaren Zustand sind.
2. Taschengeld
Sie haben meist Ihr ganzes Leben hart am Hof gearbeitet. Auch nach der Hofübergabe sollte es Ihnen finanziell an nichts fehlen. Es ist üblich, dass der Hofübergabevertrag eine Regelung dazu enthält, dass der Hofübernehmer ein monatlichen Austrag an den Hofübergeber zahlt. Dieses Austragszahlung soll zu Ihrer Altersvorsorge beitragen. Die Höhe des Taschengelds kann abhängig von Ihren Rentenanwartschaften frei nach Ihren Bedürfnissen bestimmt werden. Die Zahlung sollte mit einer Wertsicherungsklausel verbunden werden. Damit wird sichergestellt, dass die Zahlung infolge der Inflation nicht absinkt und den Zweck der Absicherung im Alter zu jeder Zeit erfüllt.
3. Pflege
Keiner kann sich vor altersbedingter Gebrechlichkeit schützen. Auch die Frage der Pflege kann im Hofübergabevertrag geregelt werden. Hier kann vereinbart werden, in welchem Umfang der Hofübernehmer sich um Sie kümmern soll. Alternativ können Sie festlegen, in welcher Höhe der Hofübernehmer sich an den Pflegekosten beteiligen soll.
4. Verköstigung
Die Klausel zur Verköstigung soll Sie für den Fall absichern, dass sie nicht mehr in der Lage sind, einkaufen zu gehen oder zu kochen. In diesem Fall wäre der Hofübernehmer verpflichtet, Ihnen Mahlzeiten zur Verfügung zu stellen oder für Sie einzukaufen. Sollte dem Hofübernehmer die Verköstigung nicht möglich sein, könnte er alternativ finanziell dafür aufkommen. Wenn er Ihnen anstelle der Verköstigung den vereinbarten Betrag bezahlt, wäre er von der Verpflichtung befreit.
5. Fahrdienste
Es könnte der Fall eintreten, dass Sie nicht mehr Auto fahren können. In diesem Fall sind Sie darauf angewiesen, dass Sie jemand zu Arztbesuchen oder Verabredungen fährt. Sie sollen nicht für jede dieser Fahrten ein Taxi bestellen müssen. Fahrdienste sollten daher in einem gewissen Umfang im Vertrag enthalten sein.
6. Nutzungs- und Betretungsrechte
Als Eigentümer eines Hofs haben Sie meist über Jahre hinweg ein umfassendes landwirtschaftliches Inventar angesammelt. Dieses Inventar geht mit dem Eigentum an den Grundstücken auf den Hofübernehmer über. Damit Sie weiter Maschinen und Werkzeuge weiter benutzen können, sollten Sie sich ein Nutzungsrecht vereinbaren.
Ihr Wohnrecht umfasst nur das Wohngebäude und nicht die gesamte Hofstelle. Sobald Sie nicht mehr Eigentümer der Hofstelle sind, können Sie sich dort frei nur frei bewegen und alle Gebäudlichkeiten nutzen und betreten, solange der Hofübernehmer damit einverstanden ist. Sie sollten sich daher auch ein Betretungs- und Aufenthaltsrecht an der gesamten Hofstelle vorbehalten. Damit sind sie unabhängig von den Vorstellungen des Hofübernehmers.
Fazit:
Grundsätzlich gilt: Planen Sie Ihre Hofübergabe rechtzeitig und sorgfältig. Persönliche Beziehungen können sich ändern, vertragliche Verpflichtungen bleiben bestehen.
Gerne begleiten wir Sie und Ihre Familie bei der Planung der Hofübergabe und Ausgestaltung des Hofübergabevertrags. Nur durch offene Kommunikation können wir gemeinsam eine geeignete Lösung finden, welche den Familienfrieden wahrt.
Falls Sie Fragen zu den nützlichen und zwingenden Inhalten eines Hofübergabevertrags haben oder Unterstützung bei der Hofübergabe benötigen, bieten wir eine Erstberatung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an.
Senden Sie Ihre Anfrage an [email protected] oder rufen Sie an unter 089 / 22 36 150.