Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses
Zu einem gesicherten Lebensunterhalts und somit zu einer Zukunft im Bundesgebiet gehört die Ausübung einer geregelten Tätigkeit. Hierbei liegt es natürlich nahe, dass man auch in Deutschland den Beruf ergreifen möchte, den man in seinem Heimatland ausgeübt hat. Dies gestaltet sich jedoch in der Praxis häufig kompliziert, da Ihre berufliche Qualifikation zunächst im Inland anerkannt werden muss. Als Anwalt in Sachen Migrationsrecht stehe ich Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.