Wenn der eigene Hund einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen hat, kann dies weitreichende Konsequenzen für den Hundehalter haben. Neben einem etwaigen Schmerzensgeld an die verletzte Person kommen ggf. auch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, eine Ordnungswidrigkeit und behördliche Anordnungen auf Sie zu. Bei den behördlichen Anordnungen kann es sich z.B. um Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Wesenstest, usw. handeln. Hier ist es wichtig einen Experten an seiner Seite zu haben, der genau weiß, was jetzt zu tun ist. Als Anwältin mit Schwerpunkt Tierrecht habe ich regelmäßig mit sogenannten Beißvorfällen zu tun und weiß daher genau, worauf es jetzt ankommt. In diesem Rechtstipp sage ich Ihnen genau, welche 3 Schritte jetzt unbedingt von Ihnen unternommen werden sollten, um den Schaden möglichst gering zu halten. Gerne können Sie mich auch für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter 09181/4639217 anrufen oder eine E-Mail an [email protected] schreiben.