Viele Hundehalter wissen gar nicht, was auf Sie alles zu kommen kann, wenn der eigene Hund gebissen hat. Im Nachgang bekommt der Hundehalter oftmals einen Brief nach dem anderen: Eine Vorladung der Polizei, ein Anhörungsbogen der Behörde oder ein anwaltliches Schreiben...  Aus diesem Grund möchte ich hier einen Überblick geben, was auf Sie als Tierhalter nach einem Beißvorfall zu kommen kann. Gerne können Sie mich auch für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter 09181/4639217 anrufen oder eine E-Mail an [email protected] schreiben.


1. Zivilverfahren

Sollte durch Ihren Hund ein Schaden entstanden sein, besteht die Möglichkeit, dass Sie zivilrechtlich zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet sind. In Betracht kommen hier z.B. Schmerzensgeld oder Tierarztkosten. Sofern vorhanden wird dieser Schaden oftmals von der Tierhalterhaftpflichtversicherung übernommen. Bei diesen Forderungen handelt es sich um zivilrechtliche Ansprüche, die im Zweifel vor dem Zivilgericht eingeklagt werden müssen.