Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein belastendes Ereignis – aber sie bietet auch die Chance auf eine Abfindung. Die Auszahlung einer Abfindung ist allerdings nicht gesetzlich garantiert. Ob und wie viel Ihnen zusteht, hängt oft von der Verhandlungsgeschicklichkeit und von individuellen Faktoren wie der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrer Position und den Gründen für die Kündigung ab.
Häufig lässt sich eine Abfindung nur durch eine Kündigungsschutzklage erreichen, insbesondere wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist. Arbeitgeber sind oft bereit, eine Abfindung zu zahlen, um das Risiko einer Unwirksamkeitsfeststellung des Gerichts und einen lange Prozess zu vermeiden.
Besonders wichtig: Viele Arbeitnehmer akzeptieren die erste Abfindungssumme, die ihnen angeboten wird, obwohl häufig ein höherer Betrag durchsetzbar ist. Die gängige Faustformel lautet: Ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. In der Praxis kann jedoch häufig mehr erreicht werden – gerade dann, wenn die Kündigungsgründe rechtlich angreifbar sind oder das Unternehmen Vermeidungskosten scheut. In solchen Situationen lohnt sich eine rechtliche Beratung, um Ihre Chancen optimal einzuschätzen und gegebenenfalls nachzuverhandeln.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeit, eine faire Abfindung auszuhandeln – melden Sie sich bei mir unter 0371/3693620 und vereinbaren ein Beratungsgespräch. Gemeinsam entwickeln wir die beste Strategie für Ihre Verhandlung und prüfen, welche Abfindungshöhe realistisch ist.
Laura Hoffmann
Rechtsanwältin