Ihre Daten bei der Polizei oder bei anderen Behörden – Holen Sie sich Auskunft über die Speicherung Ihrer Daten und fordern Sie die Löschung!
Wussten Sie, dass Polizei und Behörden personenbezogene Daten über Sie speichern können – auch ohne eine Verurteilung? Auch wenn Sie lediglich als Zeuge ausgesagt haben oder Geschädigter sind. Ihre Daten sind im System und erst einmal abgespeichert. Für wie lange? Das kommt auf die verschiedensten Umstände an.
Ob bei der Bundespolizei, dem Landeskriminalamt oder dem Bundeskriminalamt – gespeicherte Informationen können sich auf Ihre Zukunft auswirken, z. B. bei Bewerbungen oder Sicherheitsüberprüfungen.
Was die wenigsten wissen ist, dass Sie grundsätzlich das Recht auf Auskunft haben, wo bzw. in welchen Datenbanken Ihre persönlichen Daten gespeichert werden. Zudem haben Sie, unter bestimmten Bedingungen, einen Anspruch auf Löschung.
Ihr Recht auf Auskunft (§ 57 BDSG & Landesgesetze)
Sie können bei den zuständigen Polizeibehörden anfragen, ob und welche Daten über Sie gespeichert sind. Die Behörde muss Ihnen dazu Auskunft geben – außer, es gibt wichtige Sicherheitsgründe, die dem entgegenstehen.
Ihr Recht auf Löschung (§ 58 BDSG & Landesgesetze)
Nicht alle gespeicherten Daten sind rechtmäßig oder dauerhaft notwendig. Sie können eine Löschung verlangen, wenn:
✔ Die Daten falsch oder unvollständig sind.
✔ Sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr gebraucht werden.
✔ Die Speicherung rechtswidrig war.
So stellen Sie einen Antrag
1. Anfrage an die zuständige Behörde senden (z. B. Bundeskriminalamt, Landespolizei, Verfassungsschutz).
2. Begründung angeben – Berufen Sie sich auf Ihr Recht aus dem BDSG und den jeweiligen Landesgesetzen.
3. Antwort abwarten – Die Behörde muss Ihnen Auskunft erteilen oder eine Ablehnung begründen.
4. Löschung fordern, falls nötig – Falls die Daten nicht mehr gebraucht werden oder unrechtmäßig gespeichert sind.
Wichtige Hinweise:
Manche Daten dürfen aus Sicherheitsgründen gespeichert bleiben – dagegen kann jedoch über den Verwaltungsrechtsweg geklagt werden!
Behörden haben teils lange Fristen für die Bearbeitung. Falls Sie keine Antwort erhalten, können Sie sich an Datenschutzbehörden oder an einen Rechtsanwalt wenden. Es besteht die Möglichkeit der Untätigkeitsklage!
Mein Tipp:
Nutzen Sie Musterbriefe von Datenschutzorganisationen oder holen Sie sich rechtliche Unterstützung, falls die Behörde nicht kooperiert.
Gerne unterstütze ich Sie in Ihrer Angelegenheit. Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur Besprechung!