Wenn Sie vermuten, dass dem behandelnden Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist und Sie aufgrund des eingetretenen gesundheitlichen Schadens die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche erwägen, bieten sich folgende Möglichkeiten an.
Beweise sichern, Protokoll schreiben
Bei einem Behandlungsfehlervorwurf ist es immer ratsam, ein Gedächtnisprotokoll zu verfassen und ggf. Beweise zu sichern. Zu einem späteren Zeitpunkt wird es nur noch schwer sein, die Geschehnisse in ihren Einzelheiten zu rekonstruieren.
Gutachten des Medizinischen Dienst der Krankenkasse
Gesetzlich versicherte Patienten können sich bei einem Behandlungsfehlervorwurf an ihre Krankenkasse wenden. Die Krankenkasse kann ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst erstellen lassen und somit bei der Klärung eines Behandlungsfehlerverdachts unterstützen.
Hier ist eine Zustimmung der Gegenseite nicht erforderlich. Das Verfahren ist für die Patienten kostenfrei.
Im Ergebnis wird ein fachmedizinisches Gutachten erstellt, auf dessen Grundlage rechtliche Ansprüche durchgesetzt werden können.
Schlichtungsverfahren der Landesärztekammern
Im Rahmen dieses Verfahrens klärt die Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle, ob ein Behandlungsfehlervorwurf bestätigt werden kann.
Dieses Verfahren ist ebenfalls für die Patienten kostenlos. Es kann jedoch nur dann durchgeführt werden, wenn beide Parteien dem Verfahren zustimmen.
Im Ergebnis wird hier eine schriftliche Stellungnahme sowie eine Empfehlung zur medizinischen und rechtlichen Bewertung des Einzelfalles abgegeben. Diese hat für beide Seiten keine verbindliche Wirkung, kann jedoch gut für die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche verwendet werden.
Privatgutachten
Zudem besteht immer die Möglichkeit ein Privatgutachten zur Frage von Behandlungsfehlern und deren kausale Folgen in Auftrag zu geben. Die Erstellung ist mit Kosten für den Patienten verbunden. Derartige Kosten können jedoch in der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung als Schadensersatzanspruch durchgesetzt werden.
Anwalt Hilfe in Anspruch nehmen
Wenn Sie Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz außergerichtlich und im Klageverfahren durchsetzen möchten, kann Ihnen ein Anwalt, der in den Bereich Medizinrecht spezialisiert ist, eine gute Unterstützung bieten, damit Sie Ihre Rechte erreichen können.