Fliegen ist oft stressig genug – doch was tun, wenn der Flug verspätet ist oder gar ausfällt? Die europäische Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) schützt Sie als Passagier und gewährt Ihnen klare Rechte.
1. Anspruch auf Entschädigung
Hatte Ihr Flug eine Verspätung von mehr als 3 Stunden, oder wurde er kurzfristig annulliert, können Sie eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro verlangen – abhängig von der Flugdistanz. Wichtig: Die Entschädigung steht Ihnen unabhängig vom Ticketpreis zu.
2. Betreuungsleistungen
Bei längeren Wartezeiten haben Sie Anspruch auf kostenlose Verpflegung, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung inklusive Transfer.
3. Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen
Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung oder Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, wie z. B. Unwetter, Streiks oder politische Unruhen. Allerdings liegt die Beweislast bei der Airline. Sie muss die außergewöhnlichen Umstände ausreichend begründen und entsprechende Nachweise vorlegen. Lassen Sie sich nicht ohne nachvollziehbare Erklärungen abspeisen!
4. Wie setzen Sie Ihre Ansprüche durch?
Zögern Sie nicht, Ihre Rechte geltend zu machen! Kontaktieren Sie die Airline zunächst schriftlich. Sollte dies keinen Erfolg haben, unterstütze ich Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen – bis hin zur Klage gegen die Fluggesellschaft.
Fazit: Lassen Sie sich nicht abspeisen! Ihre Rechte als Fluggast sind umfassend geregelt. Nutzen Sie meine Erfahrung, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
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