Verbraucher aufgepasst:
Ihre Rechte gegen die Sparkasse Trier bei Prämiensparverträgen
Immer wieder geraten Banken und Sparkassen wegen unwirksamer Klauseln in ihren Sparverträgen in die Schlagzeilen. Ein aktueller Fall betrifft die Sparkasse Trier, die für ihre Kunden Prämiensparverträge unter Konditionen angeboten hat, die nun vor Gericht überprüft und für teilweise unzulässig erklärt wurden. Zwei Urteile des Landgerichts Trier und des Oberlandesgerichts Koblenz haben nun klargestellt, welche Rechte betroffene Sparer haben.
Der Hintergrund: Was ist passiert?
Die Sparkasse Trier hatte mit ihren Kunden Prämiensparverträge unter dem Namen "S-Prämiensparen flexibel" abgeschlossen. Diese Verträge zeichneten sich durch eine variable Verzinsung sowie eine zusätzliche Prämie aus, die mit zunehmender Laufzeit anstieg. Kunden wurden dadurch ermutigt, langfristig zu sparen. Doch genau hier lag das Problem: Die Sparkasse Trier passte die Zinsen einseitig an und kündigte nachträglich die Verträge, sobald die Prämienzahlungen für sie zu teuer wurden.
Zwei Kunden der Sparkasse Trier klagten vor dem Landgericht Trier auf Nachzahlung von Zinsen. Das Landgericht gab ihnen weitgehend Recht und verurteilte die Sparkasse zur Nachzahlung von 1.689,50 € sowie weiteren 339,86 € Anwaltskosten. Die Sparkasse legte Berufung ein, sodass das Oberlandesgericht Koblenz den Fall nochmals prüfte.
Das Urteil des OLG Koblenz: Verbraucherrechte gestärkt
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied am 24. Januar 2025, verkündet am 21.02.2025 zugunsten der Verbraucher, wenn auch mit leichten Abänderungen. Die Sparkasse wurde dazu verpflichtet, an die Kläger eine Zinsnachzahlung in Höhe von 1.518 € zu leisten.
Das OLG Koblenz stellte klar, dass die von der Sparkasse verwendete Zinsanpassungsklausel unwirksam war. Es führte dazu aus:
"Die Regelungslücke, die durch die Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel bei gleichzeitiger Wirksamkeit der Vereinbarung über die Variabilität der Zinshöhe entstanden ist, hat das Gericht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) zu schließen." (OLG Koblenz, Urteil vom 24.01.2025,)
Das bedeutet: Da die Zinsklauseln unzulässig waren, musste das Gericht selbst festlegen, welcher Zins als fair anzusehen ist.
Das OLG Koblenz legte dabei fest, dass der Zinssatz an einen Referenzzins der Deutschen Bundesbank gekoppelt sein muss:
"Die Sparverträge sind angesichts der Ausgestaltung der Prämiensstaffel auf ein langfristiges Sparen bis zum Ablauf des 15. Sparjahres ausgerichtet. Daher sind als Referenz die in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze für Spareinlagen zugrunde zu legen, die einer Laufzeit von 15 Jahren möglichst nahe kommen." (OLG Koblenz, Urteil vom 24.01.2025.)
Außerdem stellte das Gericht klar, dass die Kunden nicht nur benachteiligt, sondern auch nicht ausreichend informiert wurden:
"Die Beklagte hat keine angemessene Vorsorge für Zinsnachforderungen getroffen, obwohl ihr die Unwirksamkeit der Zinsanpassungsregelung bekannt war." (OLG Koblenz, Urteil vom 24.01.2025.)
Das Urteil des OLG Koblenz vom 24.01.2025 ist noch nicht rechtskräftig, allerdings wurde die Revision nicht zugelassen.
Wichtige Erkenntnisse für Verbraucher
Dieses Urteil ist eine klare Botschaft an alle Kunden der Sparkasse Trier, die in ähnlichen Prämiensparverträgen investiert haben:
Unwirksame Zinsanpassungsklauseln: Wenn Ihre Sparkasse den Zinssatz ohne klare und transparente Kriterien geändert hat, könnten Sie Anspruch auf eine Nachzahlung haben.
Langfristige Sparverträge: Die Zinsen müssen an einen fairen Referenzzins gekoppelt sein, nicht an willkürliche Anpassungen der Bank.
Möglichkeit zur Klage: Wer ähnliche Verluste durch falsche Zinsberechnungen erlitten hat, kann rechtliche Schritte prüfen lassen.
Was tun, wenn Sie betroffen sind?
Falls Sie ebenfalls einen "S-Prämiensparen flexibel"-Vertrag bei der Sparkasse Trier abgeschlossen haben, sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen prüfen und berechnen lassen, ob Ihnen ebenfalls eine Nachzahlung zusteht. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Das Urteil zeigt: Verbraucher haben Rechte, und Banken dürfen sich nicht auf unwirksame Klauseln verlassen. Wer sich gegen unfaire Vertragsbedingungen wehrt, kann sein Geld zurückfordern!