Wegen der Teilnahme an illegalem Online-Glücksspiel stand bei einer jungen Frau aus Biberach plötzlich die Polizei vor der Tür. Die Beamten teilten ihr mit, dass ein Ermittlungsverfahren gegen sie läuft. Danach landete die Spielerin zunächst vor dem örtlichen Amtsgericht und dann vor dem Landgericht in Ravensburg. Wir erklären, weshalb eine solche Sache nicht vor Gericht kommen muss und wie sich Spieler in ähnlichen Fällen viele Nerven sparen können.
Ohne es zu bemerken hatte die Frau aus Biberach an unerlaubten Online-Gewinnspielen teilgenommen. Im Zeitraum, in dem die Spielerin zockte, fehlte dem auf Malta beheimateten Wettanbieter nämlich eine gültige Lizenz für das Angebot in Deutschland. Das Amtsgericht Biberach sprach sie im vergangenen Jahr zwar frei. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft allerdings Berufung ein und die Sache kam Ende Februar 2025 vor das Landgericht. Und dabei ging es nicht einmal um außergewöhnlich große Summen: In mehr als 34 Fällen soll die Deutsche mit jeweils einem Einsatz zwischen zehn und 39 Euro auf den großen Gewinn gehofft haben. Dennoch meldete ihre Bank die ungewöhnlichen Bewegungen auf ihrem Konto der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), die die Sache an die Polizei weiter gab. Oftmals reagieren Banken erst, wenn hohe Summen ins Ausland überwiesen werden und von dort auch wieder zurück auf ein Konto fließen. Meist besteht dann nämlich zunächst ein Geldwäscheverdacht.
Online-Glücksspiel: Zahlreiche Ermittlungsverfahren nach § §285 StGB
Nicht nur der Frau aus Biberach geht es so. Bei zahlreichen weiteren Online-Spielern steht allerdings nicht gleich die Polizei vor der Tür. Meist bekommen sie lediglich unangenehme Post mit der Nachricht, dass ein Ermittlungsverfahren wegen illegalem Online-Glücksspiel gegen sie läuft. Das Problem dabei: Nahezu alle Anbieter von Online-Glücksspielen waren jahrelang illegal im deutschen Internet unterwegs. Zu erkennen, dass ein Online-Casino- oder Sportwetten-Angebot nicht rechtens gewesen ist, war für Spieler allerdings nahezu unmöglich. Die Seiten waren professionell aufbereitet und in einwandfreiem Deutsch verfasst. Dazu warben die Anbieter mit gültigen Lizenzen - meist aus Malta oder Gibraltar. Dass diese Lizenzen nicht im deutschen Raum gelten, wussten nur die wenigsten Spieler. Bei der Berufungsverhandlung des aktuellen Falls vor dem Landgericht erkannte der Staatsanwalt Fall auch keinen Vorsatz. Die Spielerin wurde schließlich freigesprochen. In ihrem letzten Wort betonte die Angeklagte, es tue ihr leid, sie habe von dem Spielverbot des Anbieters in Deutschland nichts gewusst.
Online-Glücksspiel: Bei Ermittlungsverfahren sofort zum Anwalt!
Wer eine ähnliche nervenaufreibende Reise von Gericht zu Gericht vermeiden möchte, macht nicht den Fehler, den die Spielerin gemacht hat: Sie ging mit der Sache nicht zu einem Anwalt. Vor Gericht verteidigte sie sich selbst. Unser Tipp: Spieler, gegen die ermittelt wird, sollten sofort zu einem Anwalt gehen, sobald eine solche unangenehme Nachricht im Briefkasten landet. Meist werden Fristen gesetzt, innerhalb derer der Verdächtigte antworten soll. Ein Anwalt, der sich auf dem Gebiet illegales Online-Glücksspiel auskennt, weiß ganz genau was in solchen Fällen zu antworten ist, um die Sache schnell und schmerzlos vom Tisch zu bringen. Auch die HFS Rechtsanwälte haben bereits zahlreiche Spieler bei Ermittlungsverfahren wirkungsvoll vertreten. Zu einer Anklage ist es bisher nie gekommen.
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