Um zunächst zu verstehen, warum und wann eine Mietminderung möglich ist, muss man die Pflicht des Vermieters kennen. Denn die Hauptpflicht des Vermieters besteht darin, dem Mieter die Mietsache in einem mangelfreien Zustand zu überlassen und in diesem zu erhalten. Kann der Mieter die Sache durch den Mangel nicht vertragsgemäß nutzen, so darf er die Miete mindern, wenn der Mangel nicht behoben wird.