Der Sachverhalt
Der Social-Media-Finfluencer "Immo Tommy" ist damit bekannt geworden, Tipps für den Aufbau von Vermögen durch den Kauf von Immobilien zu geben.
Nach übereinstimmenden Recherchen der Tagesschau, des NDR und des „Spiegel“ wurden zahlreiche Käufer dazu animiert, Immobilien zu erwerben, die sich – zumindest teilweise – als erheblich überteuert und/oder von schlechter Qualität herausgestellt haben, die zudem auch noch höchst ungünstig finanziert worden sein sollen. Das versprochene „Rundum-Sorglos-Paket“ entpuppt sich schnell als unseriös: Häufig lagen die Kaufpreise bis zu 50 Prozent über den ortsüblichen Vergleichspreisen. Einige Immobilien waren nicht fertiggestellt oder sind in einem sehr schlechten Zustand.
Dabei kassierte „Immo Tommy“ und seine Geschäftspartner offenbar verstreckte Provisionen, oftmals in unüblich hohen Margen. Hinzu kam, dass die zudem vermittelten Finanzierungsverträge z.B. mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall, ungewöhnlich lange Laufzeiten aufweisen und häufig ohne Tilgung abgeschlossen wurden – die Betroffenen zahlen also jahrelang nur Zinsen!
Parallelen zu den Schrottimmobilien-Fällen
Die aktuellen Vorgänge erinnern stark an Fälle mit Schrottimmobilien in den 90er Jahren. Auch damals wurden unerfahrenen Anlegern teils weit entfernte, überteuerte Immobilien in einem schlechten Zustand verkauft, ohne ausreichend über die Risiken aufzuklären. Auch damals wurde den arglosen Käufern ein „Rundum-Sorglos-Paket“ aus einer Hand versprochen.
Die damaligen Fälle sind längst juristisch aufgearbeitet, so dass viel dafürspricht, dass die damals entwickelte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch auf den vorliegenden Fall Anwendung findet. Dieser hatte die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die finanzierende Bank erleichtert, wenn zwischen dem Vertrieb und dem Kreditinstitut ein institutionalisiertes Zusammenwirken vorlag (Urteil vom 16.05.2006 – XI ZR 6/04).
Geschädigte Käufer, die ihre Immobilie über das Netzwerk von "Immo Tommy" erworben und bei einer Volksbank oder der Bausparkasse Schwäbisch Hall finanziert haben, sollten dringend von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob ihnen ein Anspruch auf Rückabwicklung ihrer Verträge gegen die beteiligten Finanzierungspartner oder ein Schadensersatzanspruch zusteht.