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Immobilienkauf in Griechenland 


Der Immobilienmarkt in Griechenland boomt derzeit. Die Zahl der Immobilientransaktionen hat enorm zugenommen, und die Investition in Immobilien ist heute eine sehr kluge Entscheidung, egal ob man eine Immobilie zu Erwerbszwecken (Vermietung, Airbnb, Renovierung und Wiederverkauf) oder aus persönlichen Gründen erwerben möchte.
Tatsächlich hat der griechische Gesetzgeber angesichts des Booms auf dem Immobilienmarkt in den letzten Jahren viele offene Fragen im Bereich des Immobilienrechts schnell geregelt, um Investoren zu schützen.  Heutzutage ist der Immobilienerwerb in Griechenland ein einfacher Prozess, der die Mitwirkung verschiedener Fachleute wie Notare_innen, Rechtsanwälte_innen, Immobilienmakler_innen und Ingenieur_innen erfordert und etwa 2-3 Monate dauert, sofern es keine städtebaulichen oder rechtlichen Probleme mit der Immobilie gibt.
Die Schritte zum Erwerb einer Immobilie in Griechenland sind wie folgt:


- Suche nach einer Immobilie, die den Kriterien Ihrer Wahl entspricht (in der Regel mit Hilfe eines Immobilienmaklers) - meist mit Hilfe eines Immobilienmaklers.


- Suche nach einem Notar, der den Kauf- und Verkaufsvertrag aufsetzen wird. Der Notar arbeitet in der Zeit zwischen der Unterzeichnung des endgültigen Vertrags eng mit dem Rechtsanwalt und dem Ingenieur zusammen. Der Notar arbeitet auch mit dem Buchhalter des Verkäufers zusammen, um einige Steuerunterlagen zu erstellen.


- Rechtsanwalt und Ingenieur übermitteln dem Notar dann die rechtlichen und planerischen Unterlagen über die Immobilie, damit der Notar den Kaufvertrag aufsetzen kann. Der Rechtsanwalt kümmert sich auch darum, dem Notar einige persönliche Daten des Käufers zu übermitteln und einige notwendige Verfahrenshandlungen bei öffentlichen und kommunalen Behörden vorzunehmen.


- Nachdem der Kauf und Verkauf der Immobilie sowohl auf Seiten des Verkäufers als auch auf Seiten des Käufers steuerlich abgewickelt wurde, muss der Käufer noch die Grunderwerbssteuer zahlen und den endgültigen Vertrag unterzeichnen.


- Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, muss er beim zuständigen Grundbuchamt eingetragen werden, um den Kauf- und Verkaufsprozess abzuschließen. Es ist zu beachten, dass die Teilnahme des Käufers und des Verkäufers während des gesamten Prozesses bis zur Unterzeichnung des Vertrags obligatorisch ist.

Letztere können jedoch Dritte (in der Regel den Rechtsanwalt) bevollmächtigen, sie bei den erforderlichen Verfahrenshandlungen, einschließlich der Unterzeichnung des Vertrags, zu vertreten.


Ich verfüge über ein vollständig organisiertes Netzwerk in Griechenland (Notare, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Bauingenieure,Steuerberater), das den Kauf einer Immobilie vom Anfang bis zum Ende des Prozesses begleiten kann. Für weitere Informationen setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung.