Für Influencer gelten verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen. Angesprochen sind Rechtskreise des Urheber-und Medienrechtes, des gewerblichen Rechtsschutzes sowie letzten Endes auch des IT-Rechtes.
Ein kurzer Überblick:
Wettbewerbsrecht
Kennzeichnungspflicht: Influencer müssen Beiträge, die Werbung enthalten, eindeutig als solche kennzeichnen. Dies gilt insbesondere für bezahlte Kooperationen oder wenn Produkte kostenlos zur Verfügung gestellt wurden.
Schleichwerbung: Das Verbot der Schleichwerbung besagt, dass Werbung als solche erkennbar sein muss. Ungekennzeichnete Werbung kann zu Abmahnungen und Bußgeldern führen.
Irreführende Werbung: Werbung darf nicht irreführend sein. Aussagen über Produkte oder Dienstleistungen müssen wahrheitsgemäß und belegbar sein.
Vergleichende Werbung: Vergleiche mit anderen Produkten müssen objektiv und nicht abwertend sein.
Kennzeichnung von Affiliate-Links: Wenn Influencer Affiliate-Links verwenden, müssen sie diese als solche kennzeichnen.
Produktbewertungen: Bei Produktbewertungen muss Transparenz darüber herrschen, ob der Influencer eine Gegenleistung für die Bewertung erhalten hat.
Urheberrecht / Medienrecht
Bildrechte: Influencer müssen sicherstellen, dass sie die Rechte an den Bildern und Videos besitzen, die sie posten. Das bedeutet, sie müssen entweder selbst die Urheber sein oder die Erlaubnis der Rechteinhaber haben.
Musik und Videos: Die Verwendung von Musik und Videos, die urheberrechtlich geschützt sind, ist ohne entsprechende Lizenzen nicht gestattet.
Jugendschutz: Inhalte müssen den Bestimmungen des Jugendschutzes entsprechen. Altersbeschränkungen und Warnhinweise sind gegebenenfalls zu beachten.
Datenschutzrecht
Datenschutzerklärung: Influencer, die personenbezogene Daten sammeln (z.B. über Gewinnspiele), müssen eine Datenschutzerklärung bereitstellen, die erklärt, welche Daten gesammelt werden und wie diese verwendet werden.
Einwilligung: Für die Verarbeitung personenbezogener Daten benötigen Influencer die Einwilligung der betroffenen Personen.
Vertragliches
Die Bedingungen der jeweiligen Plattform sind einzuhalten.
Bei Verträgen mit Kooperationspartnern, Agenturen sind oben genannter Aspekte (Haftung, Rechtezuweisungen) sorgsam zu klären.
Markenrecht
Sicherzustellen ist, dass Inhalte keine Kennzeichenrechte Dritter verletzen.
Sinnhaft ist, nach Möglichkeit eigene Kennzeichenrechte zu erwerben und diese im Bedarfsfalle zu verteidigen.