Wenn Ihr Geschäftspartner in Italien nicht zahlt, stehen Sie vor der Frage: Lohnt sich der Aufwand einer Forderungsdurchsetzung – und wenn ja, wie?
Unsere Kanzlei mit deutsch-italienischer Ausrichtung bietet Ihnen eine kompetente, praxisnahe und kosteneffiziente Unterstützung beim grenzüberschreitenden Forderungseinzug in Italien – vom ersten Risiko-Check bis hin zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher vor Ort.
🔍 Voraussetzung: Wirtschaftliche Einschätzung und Risikoprüfung
Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, analysieren wir die wirtschaftliche Situation Ihres Schuldners in Italien. Denn: Auch der erfolgreichste Titel ist wertlos, wenn er nicht realisierbar ist.
Zur Prüfung stehen uns verschiedene verlässliche Quellen zur Verfügung:
Einsicht in das italienische Handelsregister (InfoCamere)
Abfragen bei Online-Wirtschaftsauskunfteien
Grundbuchrecherchen bei italienischen Katasterämtern
Nachweise zu laufenden Zwangsvollstreckungen oder Insolvenzverfahren
Auf dieser Basis erhalten Sie eine fundierte Einschätzung, ob ein Inkassoverfahren sinnvoll erscheint – oder ob es wirtschaftlich klüger ist, auf weitere Maßnahmen zu verzichten.
⚖️ Außergerichtlich oder gerichtlich? – Ihre Entscheidung mit Strategie
Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, ob zunächst ein außergerichtliches Mahnschreiben mit anwaltlichem Nachdruck erfolgversprechend ist – oder ob die gerichtliche Geltendmachung sofort angezeigt ist.
In beiden Fällen profitieren Sie von unserer Doppelqualifikation: Wir kennen die rechtlichen wie kulturellen Besonderheiten der italienischen Geschäftswelt und sorgen für eine durchsetzungsstarke Kommunikation auf Augenhöhe.
📌 Sie haben noch keinen Titel? – Wir setzen Ihre Forderung gerichtlich durch
Seit der Einführung der EU-Verordnung Nr. 1896/2006 zum Europäischen Mahnverfahren können unbestrittene Forderungen direkt von Deutschland aus geltend gemacht werden, ohne dass ein italienischer Anwalt eingeschaltet werden muss.
Ihre Vorteile:
Schnellere Verfahren
Geringere Verfahrenskosten
Keine Sprachbarrieren
Kein zusätzlicher Gerichtsstandwechsel
Nur für die Zwangsvollstreckung in Italien benötigen wir einen dort ansässigen Kollegen – hier greifen wir auf unser zuverlässiges Netzwerk italienischer Partneranwälte zurück.
✅ Sie haben bereits einen Titel? – Dann ist der Weg zur Vollstreckung kurz
Dank der EU-Verordnung Nr. 805/2004 über den Europäischen Vollstreckungstitel (EVT) ist es möglich, in Deutschland erwirkte unbestrittene Urteile oder Vollstreckungsbescheide direkt in Italien vollstrecken zu lassen, ohne dass ein weiteres Verfahren erforderlich ist.
Wir übernehmen für Sie:
Die Umwandlung Ihres deutschen Titels in einen Europäischen Vollstreckungstitel
Die Einleitung der Zwangsvollstreckung durch italienische Gerichtsvollzieher
Die Kommunikation mit italienischen Behörden und Gerichten
🛠 Von der Analyse bis zur Vollstreckung – alles aus einer Hand
Wir bieten Ihnen:
✔ Ein Ansprechpartner für alle Phasen – keine Schnittstellenverluste
✔ Transparente und vorhersehbare Kosten – klare Honorarinformation vor jeder Maßnahme
✔ Zusammenarbeit mit erfahrenen Partneranwälten und Notaren in Italien
✔ Zwei Rechtsordnungen, ein Team: deutsch-italienische Doppelzulassung
📚 Prozessrechtliche Unterschiede? Wir machen Sie fit!
Das italienische Zivilprozessrecht unterscheidet sich in zentralen Punkten vom deutschen. Unser Team informiert Sie umfassend über:
Die Unterschiede zwischen deutschem Mahnbescheid und italienischem Klageverfahren
Besonderheiten bei Fristen, Zustellungen und Formvorschriften
Taktische Erwägungen zur gerichtlichen Geltendmachung in Italien
Sie erhalten jederzeit klare Empfehlungen, die Ihre wirtschaftlichen Interessen schützen – auf Deutsch, auf Italienisch und vor allem: rechtssicher.
📞 Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Ersteinschätzung
Für eine unverbindliche Ersteinschätzung, ein individuelles Kostenangebot oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
📧 E-Mail: [email protected]
📞 Telefon: +49 (0)7121 270 46 97