Die Erstberatung fand Ende 2017 statt. Allerdings kam zunächst nicht der Patient selbst, sondern eine Verwandte, der es seltsam vorkam, dass der Patient nach der Operation und einer kurz danach angesetzten zweiten Operation nicht mehr Wasser lassen konnte. Die Beratung drehte sich um die Frage, ob die ärztliche Angabe, dass schicksalhaft ein Nerv durchtrennt wurde, akzeptiert werden muss oder ob es vielleicht doch Arzthaftung sein kann.
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inkomplette Querschnittslähmung nach Bandscheiben-OP 75.000,00 € Schadenersatz & Schmerzensgeld
2023/09/20

Dr. Cornelia Grüner
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Dr. jur. Cornelia Grüner Anwaltskanzlei
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