Die Zinsbaustein GmbH mit Sitz in Berlin betreibt die Internetplattform zinsbaustein.de. Die Plattform dient als Vermittlungsdienst für Emittenten, die Kapital benötigen und ihre Finanzprodukte, wie beispielsweise Darlehensteilforderungen, Nachrangdarlehen oder Genussrechte, potenziellen Investoren zugänglich machen möchten. Sie fungiert dabei als Schnittstelle zwischen Anlegern und Bauträgern / Projektentwicklern.
Eigenen Angaben auf der Homepage zufolge, wurden bereits 115 Immobilienprodukte über zinsbaustein.de finanziert. Über 6.000 aktive Anleger haben über „Crowdinvesting“ (Anlagebetrag ab 500 €) oder „Club Deals“ (Anlagebetrag ab 50.000 €) in die Projekte investiert. Doch mittlerweile befürchten Investoren den Verlust des eingesetzten Kapitals, da manche Projekte bereits Insolvenz angemeldet haben.
Die Vertragsdokumente der Zinsbaustein GmbH
Die für den Vertragsabschluss erforderlichen Dokumente werden ausschließlich elektronisch bereitgestellt. Anleger, die zuvor eine Prüfung ihrer Risikobereitschaft durchlaufen, können den Vertrag sodann auf elektronischem Weg verbindlich abschließen. Eine separate Versendung oder physische Bereitstellung der Vertragsformulare erfolgt nicht.
Die digitalen Formulare beinhalten Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie die sogenannten Anlagevertragsbedingungen. Letztere enthalten eine Widerrufsbelehrung, die gegenüber Zinsbaustein erklärt werden muss. Nach diesen Bestimmungen steht einem Anleger, der eine Vermögensanlage gemäß §§ 2a-2c Vermögensanlagegesetz abgeschlossen hat, ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht nach § 2d Vermögensanlagegesetz zu. In rechtlicher Hinsicht fungiert die Plattform als Vermittler von Kapitalanlagen.
Schadensersatzansprüche gegen zinsbaustein.de?
Einige Anleger mussten feststellen, dass die von ihnen finanzierten Emittenten zahlungsunfähig wurden. In diesen Fällen entfiel ihr Anspruch auf Rückzahlung der Darlehensteilforderungen oder Nachrangdarlehen vollständig. Somit trugen die Investoren das gesamte finanzielle Risiko, das sich in zahlreichen Fällen auch realisierte.
Daher stellt sich die Frage nach einer Haftung der Plattform. Als Vermittler könnte Zinsbaustein unter bestimmten Voraussetzungen haftbar gemacht werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vermittlerhaftung kann eine solche bestehen, wenn ein Auskunftsvertrag zwischen Anleger und Plattform zustande kam. Zudem könnte eine Haftung bestehen, wenn von der Plattform angebotene Produkte fehlerhafte oder unwirksame Nachrangklauseln enthielten.
Widerruf des Vertrags
Viele Anleger stellen sich die Frage, ob sie ihren Vertrag nachträglich widerrufen können. Grundsätzlich sieht § 2d Vermögensanlagegesetz ein zeitlich befristetes Widerrufsrecht vor. In bestimmten Konstellationen kann es jedoch sein, dass die Widerrufsfrist nicht wirksam in Gang gesetzt wurde, etwa wenn bei Vertragsabschluss nicht alle wesentlichen Informationen, insbesondere die genaue Forderung des Anlegers, hinreichend transparent waren. Darüber hinaus könnten Mängel in der Widerrufsbelehrung dazu führen, dass ein Widerruf auch nach Ablauf der regulären Frist noch möglich ist.
Das Beispiel "Primus Concept Pflegeimmobilien Bayreuth GmbH & Co. KG"
Bei einer Investition in das Projekt "Primus Concept Pflegeimmobilien Bayreuth GmbH & Co. KG" hatten Anleger einen Vertrag mit der Zinsbaustein GmbH sowie der ZBS Investment GmbH & Co. KG (ZBSI) abgeschlossen. Gegenstand dieses Vertrags war die Übertragung einer zukünftigen Teil-Darlehensforderung. Der Anleger stellte Kapital zur Verfügung und erwarb damit eine anteilige Forderung aus einem Darlehen, das der Primus gewährt werden sollte.
Die Gesellschaft trat als Darlehensnehmer auf und beabsichtigte, eine Finanzierung in Höhe von ca. 2,5 Millionen Euro aufzunehmen. Die Vergabe dieses Darlehens sollte durch die Raisin Bank erfolgen, die es vorfinanzierte und ihre Rückzahlungsansprüche, einschließlich der bestellten Sicherheiten, an die ZBSI Investment GmbH & Co. KG veräußerte.
Diese Konstruktion führte dazu, dass die Bank ihr eigenes Kreditrisiko reduzierte. Die ZBSI trat durch den Erwerb der Forderung in das Darlehensverhältnis ein und refinanzierte den Forderungskauf durch Anlegerkapital. Letztlich erwarben Investoren Anteile an einer Darlehensforderung, deren Schuldner Primus war.
Im Jahr 2023 stellte die „Primus Concept Pflegeimmobilien Bayreuth“ einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München, noch bevor das Bauvorhaben fertiggestellt wurde.
Primus Concept-Gruppe: folgende Gesellschaften sind insolvent:
- PRIMUS Concept 3. Renditeimmobilien Regensburg
- PRIMUS Concept 6. Renditeimmobilien Krumbach
- PRIMUS Concept Buttenwiesen
- PRIMUS Concept Future 13
- PRIMUS Concept Future 27
- PRIMUS Concept Future 6
- PRIMUS Concept Grundbesitz Ansbach
- PRIMUS Concept Grundbesitz Bad Wörishofen
- PRIMUS Concept Grundbesitz Dachau
- PRIMUS Concept Grundbesitz Friedberg
- PRIMUS Concept Grundbesitz München-Waldperlach
- PRIMUS Concept Grundbesitz Neufahrn
- PRIMUS Concept Grundbesitz Stadtbergen
- PRIMUS Concept Health Care 1
- PRIMUS Concept Health Care Invest
- PRIMUS Concept Markt Indersdorf
- PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Aldingen
- PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Bayern
- PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Hinterweidenthal
- PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Horn-Bad Meinberg
- PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Kehl
- PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Oberthal
- PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Prüm
- PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Unterammergau
- PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Wassertrüdingen
- PRIMUS Concept Seniorenwohnen Neunkirchen-Seelscheid
- PRIMUS Concept Studentenwohnen Bayern
Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat für Anleger, die über die Plattform zinsbaustein.de in Immobilienprojekte investiert haben, eine kostenlose Erstberatung eingerichtet.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
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