Aktuell erreichte uns wieder eine Abmahnung von IPPC LAW wegen unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung einer Tonaufnahme über einen gewerblich genutzten Social-Media-Account.
In der aktuellen Abmahnung von IPPC LAW geht es um den Song: „Prada“ von Cassö, Raye und D-Block Europe.
Rechteinhaber und Abmahnender ist erneut die B1 Recordings GmbH, vertreten durch IPPC LAW.
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von IPPC LAW und B1 Recordings GmbH erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Anwälte für Urheberrecht nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail an [email protected] oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular bzw. die Funktion hier auf Anwalt.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Worum geht es bei der Abmahnung von IPPC LAW?
Die Nutzung populärer Songs auf Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok oder Facebook ist im Online-Marketing mittlerweile gang und gäbe – insbesondere bei gewerblich genutzten Accounts. Doch genau hier lauert rechtliches Konfliktpotenzial, wie aktuelle Abmahnungen der Kanzlei IPPC LAW im Auftrag der B1 Recordings GmbH zeigen.
In den aktuellen Abmahnungen geht es um die angeblich unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Songs „Prada“ von Cassö, Raye und D-Block Europe. Konkret wird Betroffenen vorgeworfen, diesen Musiktitel ohne erforderliche Lizenz in einem Beitrag oder Reel auf einem gewerblich genutzten Social-Media-Account verwendet zu haben – zum Beispiel als musikalische Untermalung eines Werbeclips, Produkttest-Videos oder Imagefilms. Aktuell sind insbesondere TikTok Accounts betroffen.
Der Vorwurf stützt sich auf eine angebliche Verletzung des Urheberrechts gemäß § 19a UrhG (öffentliches Zugänglichmachen). Laut IPPC LAW steht der B1 Recordings GmbH als Rechteinhaberin die ausschließliche Lizenz zur Verwertung des Songs im digitalen Raum zu.
Was wird in der Abmahnung von IPPC LAW und B1 Recordings gefordert?
In der Regel beinhalten diese Abmahnungen folgende Forderungen:
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags, häufig im Bereich von mehreren hundert oder tausend Euro
Erstattung der Rechtsanwaltskosten, berechnet nach einem Streitwert von bis zu 50.000 €
Ist die Abmahnung von IPPC LAW berechtigt?
Die Berechtigung der Abmahnung hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:
Wurde der Song tatsächlich verwendet und öffentlich zugänglich gemacht?
Liegt eine Lizenz für die Nutzung vor – etwa durch die jeweilige Plattform oder eine Direktlizenzierung?
Problematisch ist, dass insbesondere bei gewerblicher Nutzung die pauschalen Musiknutzungslizenzen der Plattformen (wie Instagram oder TikTok) oft nicht oder nur eingeschränkt anwendbar sind.
Anders als bei privaten Accounts sind Unternehmen in diesen Fällen häufig verpflichtet, eigene Nutzungsrechte einzuholen, sofern sie urheberrechtlich geschützte Inhalte verwenden.
Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?
Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist Ruhe bewahren und nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen die wichtigste Devise. Stattdessen:
Abmahnung sorgfältig prüfen (lassen) – Idealerweise durch einen im Urheberrecht versierten Rechtsanwalt. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und vertreten bereits viele Mandanten, die entsprechende Abmahnungen erhalten haben.
Fristen beachten – Besonders die kurze Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sollte nicht ignoriert werden
Individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln – Oft sind die Forderungen überhöht oder lassen sich verhandeln
Modifizierte Unterlassungserklärung – Häufig empfiehlt sich eine rechtssichere Modifikation der vorgefertigten Erklärung
Wir haben bereits tausende Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungen verteidigt und bieten Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Generell gilt: Die Nutzung populärer Musik auf gewerblich genutzten Social-Media-Kanälen birgt erhebliches rechtliches Risiko. Die Abmahnungen der IPPC LAW im Auftrag der B1 Recordings GmbH zeigen, dass Rechteinhaber und ihre Kanzleien dieses Thema aktiv verfolgen.
Unser Tipp: Vor der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke stets eine Lizenzprüfung vornehmen – oder auf lizenzfreie Alternativen zurückzugreifen.
Weitere Infos finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-ippc-law-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh-und-der-mg-premium-ltd-erhalten/