Wer eine Abmahnung der Kanzlei IPPC Law im Briefkasten findet, ist zunächst oft schockiert – vor allem, wenn es um sensible Inhalte wie pornografische Filme geht. Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von Ihnen oftmals eine Schadensersatzforderung von rund 1300 Euro gefordert, wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen wie BitTorrent. Doch was steckt wirklich hinter diesen Abmahnungen? Wie kommt IPPC Law an Ihre Daten? 

Und vor allem: Was sollten Sie jetzt tun – und was besser nicht? Als größte Kanzlei für die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen in Deutschland mit über 70.000 vertretenen Mandanten geben wir von WBS.LEGAL einen umfassenden Überblick und zeigen, wie Sie sich erfolgreich gegen die Forderungen wehren können.

Sie haben eine Filesharing-Abmahnung erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Experten im Filesharing von WBS.LEGAL jederzeit unter 0221 / 57 14 32 0221 (Beratung bundesweit) oder per E-Mail an [email protected].

Wer ist IPPC Law und was macht die Kanzlei eigentlich?

Die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Storkower Str. 158
 10407 Berlin) ist eine auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei. Bekannt ist die Kanzlei IPPC Law vor allem durch massenhaft versendete Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße durch sogenanntes Filesharing. Geschäftsführer ist Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der viele Jahre lang in eigenem Namen Filesharing-Abmahnungen versendete. Inzwischen mahnt er unter dem Kanzleinamen IPPC Law ab. im Auftrag von Rechteinhabern, wie derzeit vor allem der Aylo Premium Ltd., geht IPPC Law gegen Internetnutzer vor, denen vorgeworfen wird, pornografische Filme über Tauschbörsen wie BitTorrent Dritten zum Download angeboten zu haben.

IPPC Law ist somit ein zentraler Akteur innerhalb der sogenannten "Abmahnindustrie" in Deutschland und agiert dabei auf Grundlage des Urheberrechtsgesetzes. Die Kanzlei arbeitet eng mit technischen Ermittlungsfirmen zusammen, um die IP-Adressen von unzähligen Tauschbörsennutzern zu ermitteln und Betroffene in der Folge mit kostspieligen Schreiben abmahnen zu lassen.

Warum bekomme ich diese Abmahnung? Was ist Filesharing?

Eine Abmahnung von IPPC Law erhalten Sie, wenn der Verdacht besteht, dass über Ihren Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk – meist ein Pornofilm – öffentlich zugänglich gemacht wurde. Dies geschieht typischerweise über sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P) wie BitTorrent. Dort tauschen Nutzer Dateien direkt untereinander aus. Das kostspielige Problem dabei, was viele nicht kennen: Dabei lädt man nicht nur eine Datei herunter, sondern stellt sie gleichzeitig auch anderen zur Verfügung.

Dieses gleichzeitige Anbieten stellt eine sogenannte öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des Urheberrechts dar und ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers illegal. Auch wenn Sie den Film nur heruntergeladen haben, können Sie automatisch zu einem Anbieter (Seeder) werden und sich damit angreifbar für eine solche Abmahnung machen.

Achtung: Inzwischen ist man auch auf vielen bekannten und freizugänglichen Pornoseiten nicht mehr sicher. Bevor man einen Stream schauen kann, muss man eine kleine Datei herunterladen. Dies führt in der Folge dazu, dass man den Film illegal Dritten zur Verfügung stellt. Daher sollte man auf Pornoseiten besonders vorsichtig sein.

Wen vertritt IPPC Law und was wird abgemahnt?

IPPC Law vertritt insbesondere die Aylo Premium Ltd. (früher: MG Premium Ltd.), ein Unternehmen mit Sitz in Zypern (195-197 Old Nicosia-Limassol Road, Block 1 Dali Industrial Zone, Cyprus 2540, Zypern), das auf die Vermarktung pornografischer Inhalte spezialisiert ist. Diese Firma hält nach eigenen Angaben die weltweiten Verwertungsrechte an zahlreichen pornografischen Filmen.

Entsprechend werden von IPPC law im Auftrag der Aylo Premium Ltd. ausschließlich Pornofilme abgemahnt, deren Titel teils explizit und provokant gewählt sind, um Aufmerksamkeit zu erzeugen. Beispiele aus aktuellen Abmahnungen sind z.B. "My Boyfriend Won't Give Me Anal" oder auch „Hiding Her Bikini“. Wer solche Filme über eine Tauschbörse anbietet, muss damit rechnen, von IPPC Law zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Gut möglich, dass weiterhin auch Abmahnungen für die Rechteinhaber MG Content Ltd. oder die Gamma Entertainment Inc. versendet werden. Auch hier werden Pornofilme abgemahnt.

Wieso mahnt mich IPPC Law ab?

IPPC Law arbeitet mit technischen Ermittlungsfirmen wie der SKB UG zusammen. Dieses Unternehmen nutzt spezialisierte Software wie den "Torrent-Logger", um in Tauschbörsen nach konkreten Filmen zu suchen. Wird ein Film gefunden, werden unter anderem Daten wie IP-Adresse, Zeitpunkt der Nutzung, Hashwert der Datei (digitale Identifikation), genutzter Port sowie die Benutzerkennung protokolliert.

Mit diesen Daten wird dann beim zuständigen Landgericht ein Beschluss beantragt, um von Ihrem Internetanbieter (z. B. Telekom, Vodafone) Auskunft über die Identität des Anschlussinhabers zu erhalten. Dies wird einer IPPC-Law-Abmahnung unter dem Punkt „Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider“ auch näher erläutert. Sobald diese Daten vorliegen, versendet IPPC Law die Abmahnung an Ihre Adresse.

Wichtig: Dieser gerichtliche Beschluss richtet sich nur gegen den Provider, nicht gegen Sie als Person. Sie gelten daher nicht automatisch als schuldig.

Sie haben eine Filesharing-Abmahnung erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Experten im Filesharing von WBS.LEGAL jederzeit unter 0221 / 57 14 32 0221 (Beratung bundesweit) oder per E-Mail an [email protected].

Was fordert IPPC Law von mir?

1. Strafbewehrte Unterlassungserklärung 

In der Abmahnung von IPPC Law werden mehrere Forderungen gleichzeitig erhoben. Im Mittelpunkt steht die sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Dabei handelt es sich um eine rechtsverbindliche Erklärung, mit der Sie versichern, die beanstandete Handlung – also das Anbieten des betroffenen Pornofilms über eine Tauschbörse – künftig zu unterlassen. Zusätzlich verpflichten Sie sich, für jeden künftigen Verstoß eine Vertragsstrafe zu zahlen. Diese kann schnell mehrere tausend Euro betragen. Gerade deshalb ist große Vorsicht geboten.

Denn die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist einseitig im Sinne des Rechteinhabers formuliert. Wer diese Erklärung ungeprüft unterzeichnet, gibt häufig nicht nur die Rechtsverletzung zu, sondern akzeptiert auch weitreichende Verpflichtungen, die rechtlich nicht zwingend notwendig wären.

Deshalb sollte niemals die Original-Erklärung unterzeichnet werden. Stattdessen empfiehlt sich eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung, die nur das juristisch Notwendige enthält – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wir bei WBS.LEGAL wissen aus Erfahrung, wie eine solche Erklärung gestaltet sein muss, damit sie einerseits rechtswirksam ist, aber andererseits Ihre Interessen bestmöglich wahrt.

2. Schadensersatz

Neben der Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei auch die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags. Dieser liegt in vielen Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law zunächst bei 1.302,62 Euro, erhöht sich aber kontinuierlich, wenn die von IPPC Law gesetzten Fristen nicht eingehalten werden.

Der Betrag setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: einem Schadensersatz auf Grundlage einer sogenannten Lizenzanalogie (meist pauschal auf 600 Euro beziffert), Anwaltskosten für die Abmahnung (etwa 453,87 Euro), einer Ermittlungskostenpauschale (z. B. 148,75 Euro) sowie den anteiligen Kosten eines vorgeschalteten gerichtlichen Auskunftsverfahrens. All diese Kosten sollen Sie als Abgemahnter übernehmen, obwohl nicht in jedem Fall eindeutig nachgewiesen ist, dass Sie tatsächlich der Täter sind.

Wichtig ist zu verstehen: Auch wenn die Abmahnung juristisch korrekt erscheinen mag, heißt das nicht automatisch, dass Sie zahlen müssen. Oftmals ist die Haftung ungeklärt oder der Nachweis fehlerhaft. Wer vorschnell bezahlt, erkennt die Forderung möglicherweise dauerhaft an – mit weitreichenden Folgen, gerade wenn in Zukunft weitere Abmahnungen folgen sollten.

Was kann ich tun?

Wenn Sie eine Abmahnung von IPPC Law erhalten haben, sollten Sie keinesfalls in Panik geraten – aber auch nicht untätig bleiben. Zunächst gilt es, die gesetzten Fristen ernst zu nehmen. Ignorieren Sie das Schreiben nicht, denn das kann zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren oder einer Klage führen. Dennoch sollten Sie keinesfalls vorschnell reagieren. Kontaktieren Sie IPPC Law nicht direkt, unterschreiben Sie nichts und leisten Sie keine Zahlungen, ohne die Abmahnung vorher juristisch prüfen zu lassen.

Insbesondere die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht verwenden. Diese Erklärung ist meist weitreichend, juristisch nachteilig und stellt oft ein faktisches Schuldeingeständnis dar. Stattdessen sollte eine individuelle, sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die ausschließlich das rechtlich Erforderliche enthält. Eine solche Erklärung kann und sollte daher nur von einem spezialisierten Anwalt korrekt formuliert werden.

Auch der geforderte Vergleichsbetrag ist keineswegs immer gerechtfertigt. Häufig bestehen rechtliche Zweifel an der Beweiskraft der Ermittlung, der tatsächlichen Täteridentität oder der Höhe der geltend gemachten Forderungen. Deshalb prüfen wir von WBS.LEGAL Ihre Abmahnung kostenlos und zeigen Ihnen auf, welche Handlungsmöglichkeiten für Sie in ihrem Fall bestehen. Dabei können wir nicht nur die Unterlassungserklärung für Sie modifizieren, sondern in vielen Fällen auch die Zahlungsforderungen ganz oder teilweise abwehren.

Wichtig zu wissen: Als Inhaber eines Internetanschlusses haften Sie nicht automatisch für eine über Ihren Anschluss begangene Urheberrechtsverletzung. Zwar wird zunächst eine tatsächliche Vermutung Ihrer Täterschaft angenommen, doch diese kann widerlegt werden, wenn Sie Ihrer sogenannten sekundären Darlegungslast nachkommen. Das bedeutet, dass Sie glaubhaft machen, dass auch andere Personen selbstständig Zugang zu Ihrem Internetanschluss hatten und als Täter in Betracht kommen. Dies kann zum Beispiel durch konkrete Angaben über Mitnutzer aus dem Haushalt oder über eine unzureichende Sicherung des WLAN-Anschlusses geschehen. Ein bloßes Bestreiten genügt allerdings nicht. Es bedarf einer nachvollziehbaren und überprüfbaren Schilderung eines alternativen Geschehensablaufs – also wer konkret wann Zugriff hatte. Gelingt dies, können Sie der Haftung vollständig entgehen.


Wir haben bereits über 70.000 Mandanten in vergleichbaren Fällen vertreten und wissen genau, wie wir Ihnen helfen können. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0221 / 57 14 32 0221 oder per E-Mail an [email protected]. In einer kostenfreien Erstberatung klären wir mit Ihnen, wie Sie sich am besten gegen die Abmahnung von IPPC Law verteidigen können.