Wer keinen Zuschlag erhält, hat nur begrenzte Optionen. Ein Nachprüfungsverfahren ist in der Regel nur bis zur Zuschlagserteilung möglich – danach bleibt nur Schadensersatz. Entscheidend ist die rechtzeitige Rüge, sonst sind alle Ansprüche verloren. Wurde der Zuschlag rechtswidrig erteilt, kann der Vertrag angefochten werden. Doch wer Schadensersatz fordert, muss beweisen, dass er den Zuschlag erhalten hätte – ein hoher Beweisaufwand. Fazit: Sofort rügen, schnell handeln, strategisch vorgehen. Wer zu spät kommt, bleibt chancenlos. So setzen Sie sich gegen unrechtmäßige Zuschläge bei der der IT-Vergabe zur Wehr!