In Anlehnung an eine konsolidierte Rechtsprechung hat sich der italienische Oberste Gerichtshof in seinem jüngsten Beschluss Nr. 1254 vom 18. Januar 2025 erneut mit der Zulässigkeit von Whatsapp-Nachrichten und Textnachrichten, die vor Gericht durch die Einreichung von Screenshots erlangt wurden, als Beweismittel befasst.
Der genannte Beschluss hat festgehalten, dass: „... im Hinblick auf die Anfechtung der erstellten Whatsapp-Nachrichten ist zu beachten, dass die im Speicher eines Mobiltelefons gespeicherten Whatsapp-Nachrichten und SMS als Beweismittel verwendet werden können und daher durch die bloße fotografische Wiedergabe rechtmäßig erworben werden können, wobei die aus einem Whatsapp-„Chat“ extrapolierten Nachrichten durch eine Kopie der entsprechenden „Screenshots“ voll verwertbar sind, unter Berücksichtigung der Herkunft und der Zuverlässigkeit derselben zu berücksichtigen ist".
Bereits zuvor hatte der Kassationshof festgelegt, dass über Whatsapp ausgetauschte Nachrichten eine Form von juristischen Beweisen darstellen und als solche in Gerichtsverfahren vorgelegt werden können. Chats auf Smartphones wurden sogar mit echten Dokumenten gleichgesetzt.
Fazit: WhatsApp-Chats können als Beweis für jede Vereinbarung, Handlung oder Tatsache verwendet werden. Darüber hinaus können WhatsApp-Chats als schriftlicher Beweis für den Erlass eines Mahnbescheids gelten. Somit ist die Unterhaltung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger ein ausreichendes Element zum Nachweis des Bestehens der Verpflichtung und der Nichterfüllung.