Wird ein Jugendlicher mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert, wirft dies für Betroffene und Eltern viele Fragen auf. Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in zentralen Punkten vom Erwachsenenstrafrecht und verfolgt andere Ziele. Als Fachanwältin für Strafrecht unterstütze ich regelmäßig junge Mandanten und deren Familien in Ermittlungs- und Strafverfahren.
Was ist das Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren (§ 1 JGG) und kann unter bestimmten Umständen auch für Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr Anwendung finden (§ 105 JGG). Im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht steht hier nicht die Bestrafung im Vordergrund, sondern die Erziehung und der Schutz vor weiteren Straftaten. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) bildet die Grundlage für diese besondere Form des Strafrechts.
Die wichtigsten Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht
Der wohl größte Unterschied liegt im Zweck: Während das Erwachsenenstrafrecht auf Sühne und Abschreckung abzielt, setzt das Jugendstrafrecht auf erzieherische Maßnahmen. Statt langjähriger Freiheitsstrafen werden häufig mildere Sanktionen verhängt. Dazu gehören:
- Erziehungsmaßregeln wie Auflagen, Weisungen oder die Teilnahme an sozialen Trainingskursen.
- Zuchtmittel wie Verwarnungen, Arbeitsauflagen oder der Jugendarrest.
- Jugendstrafe (Freiheitsstrafe), die bei schweren Verfehlungen oder schädlicher Neigung verhängt wird und in speziellen Jugendstrafanstalten vollstreckt wird.
Zudem erfolgt das Verfahren vor dem Jugendgericht nicht-öffentlich, um die Persönlichkeitsentwicklung des Jugendlichen zu schützen. Auch das Jugendstrafrecht kennt keine Eintragung in das „normale“ Bundeszentralregister wie im Erwachsenenbereich – dennoch kann es im erweiterten Führungszeugnis auftauchen.
Was bedeutet eine Verurteilung für die Zukunft?
Viele Eltern und Jugendliche unterschätzen, welche Folgen eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht haben kann. Auch wenn das JGG auf Erziehung und Milde setzt, bleiben Verurteilungen nicht folgenlos – gerade bei Bewerbungen für bestimmte Berufe.
Insbesondere bei Berufen im öffentlichen Dienst (Polizei, Justiz, Verwaltung) oder im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen können Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis hinderlich sein. Arbeitgeber legen hier oft großen Wert auf ein einwandfreies Führungszeugnis, auch wenn es sich „nur“ um eine Jugendstrafe handelt.
Zudem kann eine Verurteilung zur Jugendstrafe oder auch ein Jugendarrest eine belastende Wirkung auf den weiteren Lebensweg haben – sowohl emotional als auch beruflich. Gerade bei schwerwiegenden Vorwürfen wie Raub, Körperverletzung oder Sexualdelikten können langfristige Konsequenzen drohen.
Frühzeitige Verteidigung im Jugendstrafrecht entscheidend
Als Anwalt im Strafrecht lege ich im Jugendstrafrecht besonderen Wert auf die individuelle Lebenssituation und die Entwicklungsperspektive des Jugendlichen. Ziel ist es, frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und mögliche negative Auswirkungen für die Zukunft zu minimieren.
Oft bestehen gerade im Jugendstrafrecht vielfältige Möglichkeiten, Verfahren zur Einstellung zu bringen oder durch eine geschickte Verteidigungsstrategie mildere Sanktionen zu erreichen. Auch die enge Zusammenarbeit mit Jugendgerichtshilfe und anderen Institutionen ist dabei entscheidend.
Fazit
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich deutlich vom Erwachsenenstrafrecht – sowohl im Verfahren als auch in den möglichen Sanktionen. Dennoch können Verurteilungen im Jugendstrafrecht die berufliche und persönliche Zukunft erheblich beeinträchtigen. Eine spezialisierte Verteidigung hilft, die Weichen frühzeitig richtig zu stellen. Als Fachanwältin für Strafrecht stehe ich Jugendlichen und deren Eltern mit Erfahrung und Engagement zur Seite.