Verteidigung im Jugendstrafrecht – Was Eltern wissen sollten

Ein Strafverfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende ist eine enorme Belastung für alle Beteiligten. Eltern sind häufig unsicher, wie sie richtig handeln sollen, um ihre Kinder bestmöglich zu unterstützen. Dieser Rechtstipp erläutert die Besonderheiten des Jugendstrafrechts, die möglichen Sanktionen und was Eltern in dieser Situation beachten sollten.


1. Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich wesentlich vom Erwachsenenstrafrecht. Ziel ist nicht primär die Bestrafung, sondern die Erziehung des Jugendlichen. Die Strafen sollen das Verantwortungsbewusstsein stärken und eine Rückkehr auf den richtigen Weg ermöglichen.


Das Jugendstrafrecht gilt für:


    •        Jugendliche (14 bis 17 Jahre): Es wird stets das                                           Jugendstrafrecht angewandt.

    •        Heranwachsende (18 bis 20 Jahre): Hier entscheidet das                       Gericht, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt                wird, abhängig vom Entwicklungsstand.


2. Häufige Straftaten im Jugendstrafrecht

Typische Vorwürfe gegen Jugendliche sind:

    •        Körperverletzung (z. B. Schulhofstreitigkeiten),

    •        Diebstahl oder Sachbeschädigung,

    •        Drogendelikte (z. B. Besitz oder Weitergabe von Cannabis),

    •        Cybermobbing oder Verbreitung strafbarer Inhalte.


3. Sanktionen im Jugendstrafrecht

Statt Haft- oder Geldstrafen sieht das Jugendstrafrecht pädagogische Maßnahmen vor. Dazu gehören:


    •        Erziehungsmaßregeln: Weisungen wie Teilnahme an Anti-                  Gewalt-Trainings, Schulbesuch oder Kontaktverbote.

    •        Zuchtmittel: Verwarnungen, Arbeitsstunden oder kurze                      Jugendarreste (sogenannter „Warnschussarrest“).

    •        Jugendstrafe: Freiheitsentzug für schwere Delikte, die in einer            Jugendstrafanstalt verbüßt wird.


Gerade bei kleineren Vergehen ist es oft möglich, das Verfahren durchDiversionsmaßnahmen einzustellen.


4. Was sollten Eltern tun?


      1.   Ruhe bewahren: Ein Strafverfahren bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Kind „kriminell“ ist. Häufig handelt es sich um jugendtypische Fehltritte.

      2.   Recht auf anwaltliche Vertretung nutzen: Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und das Verfahren lenken. Dies ist besonders wichtig, da viele Jugendliche ihre Rechte nicht kennen.

      3.   Erziehungskompetenz zeigen: Zeigen Sie den Behörden, dass Sie bereit sind, bei der Erziehung mitzuwirken. Dies kann sich positiv auf den Ausgang des Verfahrens auswirken.

      4.   Mit Ihrem Kind sprechen: Unterstützen Sie Ihr Kind, aber machen Sie ihm auch die Konsequenzen seines Handelns klar.


5. Fazit: Frühzeitig handeln, um Schlimmeres zu vermeiden

Jugendliche haben das Recht auf eine zweite Chance. Mit einer guten Verteidigungsstrategie und Ihrer Unterstützung kann ein Strafverfahren oft ohne schwerwiegende Folgen abgeschlossen werden. Ich unterstütze Sie dabei, die bestmögliche Lösung für Ihr Kind zu finden und einen strafrechtlichen „Rucksack“ zu vermeiden. Kontaktieren Sie mich frühzeitig für eine erste Beratung! Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht steht das optimale Ergebnis für Ihr Kind im Fokus meines Handels. 

Rufen Sie mich gerne an. 0621 370 318 00 / Strafverteidiger Gönnheimer in Mannheim und Krefleld