Oftmals wird Mitarbeitern, das Fahrzeug nicht nur zur dienstlichen, sondern auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Wenn der Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer Kündigung und Freistellung den Dienstwagen herausverlangt, ist dies für den Mitarbeiter schmerzlich, da dieser auch regelmäßig privat auf das Fahrzeug angewiesen ist.
Es stellt sich also die Frage, ob der Arbeitgeber den Dienstwagen nach Kündigung und Freistellung im laufenden Monat sofort herausverlangen kann.
Hier kommt es wesentlich darauf an, was im Arbeitsvertrag oder in einer gesonderten Dienstwagenvereinbarung geregelt wurde.
Arbeitgeber können sich vorbehalten, das Recht des Arbeitnehmers zur privaten Dienstwagen-Nutzung im Fall der Kündigung und Freistellung zu widerrufen.
Klausel muss einer Inhaltskontrolle standhalten
Eine solche Klausel muss jedoch der Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB standhalten. Insbesondere muss die Klausel klar und verständlich formuliert sein.
Ausübung des Widerrufsrechts
Angenommen die Klausel hält der Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB stand, bedeutet dies noch nicht, dass die Ausübung des Widerrufsrechts den Anforderungen des § 315 BGB entspricht. Denn hiernach muss die Ausübung des Widerrufsrechts billigem Ermessen entsprechen. Die Ausübung entspricht dann billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind. Bei der vorzunehmenden Abwägung ist die Interessenlage der Parteien im Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts zu berücksichtigen.
Die Ausübung des Widerrufsrechts entspricht regelmäßig nicht billigem Ermessen, wenn der Mitarbeiter den Dienstwagen im laufenden Monat sofort zurückgeben soll (vgl. BAG 21.3.2012, 5 AZR 651/10). Der Arbeitgeber kann also regelmäßig nicht einfach den Dienstwagen nach einer Kündigung und Freistellung im laufenden Monat herausverlangen. Sollte Ihr Arbeitgeber dies dennoch verlangen, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.
Haben Sie eine andere Frage zu Ihrer Dienstwagenvereinbarung? Gerne prüfe ich Ihre Dienstwagenvereinbarung.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie im Falle einer arbeitgeberseitigen Kündigung nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigungserklärung Kündigungsschutzklage erheben können, ansonsten gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam. Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, zögern Sie also nicht, einen Termin zu vereinbaren.
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Kanzlei Stiller
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