I.
Mit dem Dritten Waffenrechtänderungsgesetz, welche seit 01.09.2020 kraft ist, gab es einige Änderungen, insbesondere Verschärfungen für Waffenbesitzer.
Viele meinen, das Waffengesetz geht sie nichts an, denn sie haben keine (Schuss-) Waffen. Das Waffengesetz lehrt uns eines Besseren. Unter die Regelung des Waffengesetzes fallen unter anderem auch „Hieb- und Stoßwaffen“, bestimmte Messer“, „Anscheinswaffen“ und neuerdings auch „Dekorationswaffen“ sowie „ Salutwaffen“. Diese Aufzählung ist bei weitem nicht abschließend.
Wir wollen uns aber heute nur mit „Messer“ befassen, da der Unterzeichner zunehmend feststellen musste, das Bußgeldverfahren oder sogar Strafverfahren wegen des mitgeführten Messers eingeleitet werden.