Grundsätzlich bleibt das bisherige Mietverhältnis nach einem Verkauf der vermieteten Immobilie weiterhin bestehen, lediglich nunmehr mit dem neuen Vermieter. „Kauf bricht nicht Miete“! Das bedeutet, dass der neue Eigentümer als neuer Vermieter in das bisher bestehende Mietverhältnis eintritt und sich somit grundsätzlich erstmal für den bisherigen Mieter nichts ändert, als der Vermieter selbst. Der neue Vermieter hat sodann die gleichen Rechte und Pflichten wie der bisherige Vermieter. Folglich kann der neue Vermieter den Mietern nur kündigen, wenn die Kündigungsvoraussetzungen vorliegen. Eine Kündigung allein wegen des Eigentümerwechsels ist auch durch den neuen Eigentümer nicht möglich.