Immobilienkauf von geschiedenen Polen, gegen die in Deutschland gesonderte Insolvenzverfahren von verschiedenen Insolvenzverwaltern in verschiedenen Phasen geführt werden – das ist für uns kein Problem!🧠


In der vergangenen Woche wurden unsere Mandanten als neue Eigentümer von Immobilien im poln. Gericht Grundbuchabteilung eingetragen 🎉

Die Immobilien wurden von unseren Mandanten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Deutschland von zwei deutschen Insolvenzverwaltern erworben.

💡Der Fall war insofern kompliziert, als gegen einen der geschiedenen Ehegatten ein Insolvenzverfahren anhängig war und gegen den anderen das Insolvenzverfahren zunächst aufgrund des Gerichtsbeschlusses aufgehoben wurde. 

Danach wurde im dem aufgehobenen Verfahren auf Antrag des deutschen Insolvenzverwalters die Beschlagnahme und die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis zum Zwecke der Nachtragsverteilung hinsichtlich der bestimmten Immobilien aufrechterhalten.

Bei der Veräußerung von Immobilien im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gilt deutsches Insolvenzrecht, aber den Erwerbsvorgang von Immobilien richtet sich schon natürlich nach polnischem Recht, wie ich bereits im folgenden Artikel beschrieben habe:


https://www.machalapucek-kancelaria.pl/de/aktuelles/zakup-nieruchomosci-polozonej-w-polsce-od-niemieckiego-syndyka-w-ramach-niemieckiego-postepowania-upadlosciowego-wymogi-nabycia-nieruchomosci-a-prawo-europejskie

Gemäß Art. 19 Absatz 1 der  EU-Verordnung 2015/848 vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren unterliegt das deutsche Insolvenzverfahren der direkten Anerkennung auf dem Gebiet Polens.  Die Entscheidungen des deutschen Insolvenzgerichts entfalten unmittelbare Wirkung in Polen und sind für die polnischen Behörden bindend (Artikel 20 der oben genannten EU-Verordnung). 

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