Das OLG Hamm stellt in seiner Entscheidung vom 23.07.2013 klar, dass Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern keinen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts rechtfertigen. Wichtig für eine solche Entscheidung sei nämlich ausschließlich das Kindeswohl und nicht die persönlichen Defizite zwischen den Eltern. Diesen sei es durchaus zuzumuten, sich über sorgerechtsrelevante Fragen auszutauschen.  (Beschluss vom 23.07.2013 - Az.: 2 UF 39/13)