Das OLG Hamm stellt in seiner Entscheidung vom 23.07.2013 klar, dass Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern keinen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts rechtfertigen. Wichtig für eine solche Entscheidung sei nämlich ausschließlich das Kindeswohl und nicht die persönlichen Defizite zwischen den Eltern. Diesen sei es durchaus zuzumuten, sich über sorgerechtsrelevante Fragen auszutauschen. (Beschluss vom 23.07.2013 - Az.: 2 UF 39/13)
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Kein alleiniges Sorgerecht bei Kommunikationsproblemen
2014/01/29

Anke-Jonna Jovy
4.95
•
100 Bewertungen

Kanzlei Anke-Jonna Jovy
5.00
•
1 Bewertungen
Artikel des Autors
-
1Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteilsvor 8 Jahren
-
2Erhöhung des Selbsthalts nach der Düsseldorfer Tabellevor 10 Jahren
-
3Onlinescheidung - günstiger?vor 11 Jahren
-
4Scheidung mit einem Anwalt - geht das?vor 11 Jahren
-
5Düsseldorfer Tabelle ändert sich zum 1.1.2013vor 12 Jahren