Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am 2. Dezember 2024 entschieden, dass während einer laufenden Brückenteilzeit kein Antrag auf unbefristete Teilzeit gestellt werden kann. Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen und Auswirkungen.

Einführung

Seit der Einführung der Brückenteilzeit im Jahr 2019 können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum reduzieren und anschließend wieder auf Vollzeit zurückkehren. Doch was gilt, wenn ein Arbeitnehmer während dieser befristeten Teilzeit eine dauerhafte Reduzierung der Arbeitszeit beantragt? Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat hierzu am 2. Dezember 2024 eine richtungsweisende Entscheidung getroffen (Az.: 16 GLa 821/24).

Der Fall und das Urteil

Eine Arbeitnehmerin hatte zunächst eine Brückenteilzeit von zwei Jahren beantragt und bewilligt bekommen. Während dieser Phase stellte sie einen weiteren Antrag auf dauerhafte Teilzeit gemäß § 8 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), welcher nach Ende der Brückenteilzeit wirksam werden sollte. Der Arbeitgeber wies den Antrag zurück, woraufhin die Arbeitnehmerin klagte.

Das LAG entschied zugunsten des Arbeitgebers und stellte klar, dass ein Antrag auf unbefristete Teilzeit während einer laufenden Brückenteilzeit unzulässig ist. Die Begründung: Das Gesetz unterscheidet klar zwischen befristeter und unbefristeter Teilzeit. Eine gleichzeitige Geltendmachung beider Ansprüche sei daher nicht möglich.

Rechtliche Einordnung

Das Urteil beruht auf den Regelungen des TzBfG. Während § 9a TzBfG die befristete Brückenteilzeit regelt, legt § 8 TzBfG den Anspruch auf unbefristete Teilzeit fest. Laut LAG kann ein Antrag auf dauerhafte Teilzeit erst nach Ende der Brückenteilzeit gestellt werden. Diese Trennung soll Rechtssicherheit schaffen und eine klare Struktur im Teilzeitrecht gewährleisten.

Auswirkungen auf die Praxis

Arbeitnehmer sollten ihre langfristige Arbeitszeitplanung genau überdenken. Wer nach einer Brückenteilzeit dauerhaft in Teilzeit bleiben möchte, muss den entsprechenden Antrag erst nach Ablauf der befristeten Phase stellen. Arbeitgeber profitieren von der Entscheidung, da sie dadurch mehr Planungssicherheit erhalten.

Fazit

Das Urteil des Hessischen LAG sorgt für Klarheit in der Anwendung der Brückenteilzeit und verhindert widersprüchliche Regelungen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich frühzeitig mit den rechtlichen Vorgaben befassen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

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