Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Lohn gezahlt hat, obwohl Sie gearbeitet haben oder krank waren, dann haben wir die Lösung für Sie!

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber 6 Wochen pro Erkrankung (bei 6 Wochen Dauerkrankheit alle 6 Monate; bei 6 Wochen Erkrankung auf mehrere Male alle 12 Monate) zahlen. Manche Arbeitgeber versuchen, unliebsame Arbeitnehmer zu schikanieren, indem sie behaupten, eine aktuelle Erkrankung sei eine Folgeerkrankung einer früheren Erkrankung, für die bereits sechs Wochen Lohnfortzahlung geleistet wurde. Dagegen können Sie sich wehren! 

Der Arbeitgeber verpflichtet, selbst Erkundigungen bei der Krankenkasse einzuholen, also dort anzufragen, ob im Zeitraum X bis Zeitraum Y eine neue Erkrankung vorliegt oder eine krankengeldbedürftige Folgeerkrankung. Hierüber muss die Krankenkasse auch Auskunft erteilen. Sie teilt also mit, ob eine Folgeerkrankung einer vormaligen Erkrankung vorliegt oder eine neue Erkrankung. Die Krankheit/en selbst  gibt sich hierbei nicht Preis.

Unterlässt der Arbeitgeber dies, kann der Arbeitnehmer auch selbst eine solche Bescheinigung von der Krankenkasse anfordern und dem Arbeitgeber vorlegen. Zahlt der Arbeitgeber dann nicht, was in den meisten Fällen der Fall sein wird, muss der Lohn eingeklagt werden. 

Im Rahmen dieses Prozesses muss der Arbeitnehmer dann spätestens sämtliche Krankheitsschlüssel der nicht gezahlten Krankheitszeiten offenlegen und daher nachweisen, dass keine Folgeerkrankung vorliegt.

Senden Sie mir einfach Ihre Krankmeldungen zu, auf denen die Krankheitsschlüssel (medizinische Abkürzungen) vermerkt sind. dann kann ich Ihre Angelegenheit umfassend prüfen und Ihnen eine konkreten Rückmeldung geben.

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