Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem aktuellen Urteil vom 13. Juni 2024 (III ZR 279/23) entschieden, dass Privatkliniken für ambulante Operationen keine Pauschalpreise berechnen dürfen, sondern sich an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) halten müssen.
Keine Pauschalpreisvereinbarung mit Privatklinik bei ambulanter Behandlung
Der Fall betraf eine Patientin mit Lipödem, einer schmerzhaften Fettverteilungsstörung, die in einer Privatklinik für drei ambulante Liposuktionsbehandlungen EUR 15.900,00 zahlte. Nachdem die Patientin zunächst die Rechnung beglichen hatte, forderte sie das Geld gerichtlich zurück. Der BGH entschied nun, dass die Patientien statt der ursprünglich in Rechnung gestellten EUR 15.900,00 nur noch EUR 12.000,00 zahlen müsse.
Laut BGH muss die GOÄ auch dann angewendet werden, wenn der Behandlungsvertrag mit einer juristischen Person wie einem Krankenhaus abgeschlossen wird, solange die ambulanten Leistungen von angestellten oder verbeamteten Ärzten erbracht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag direkt mit dem Arzt oder einer juristischen Person geschlossen wurde.
Der BGH argumentiert, dass die GOÄ gemäß § 1 Abs. 1 GOÄ in Verbindung mit § 11 BÄO und dem Zweck der Verordnung auf alle ärztlichen Leistungen anzuwenden ist. Damit soll sichergestellt werden, dass Ärzte angemessene Einnahmen für sorgfältige und hochwertige medizinische Leistungen erhalten. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Patienten unkontrollierbaren finanziellen Belastungen ausgesetzt werden. Die Einbindung einer juristischen Person darf diesen Schutz nicht aushebeln.
Eine Pauschalpreisvereinbarung ist gemäß § 134 BGB iVm § 2 GOÄ unwirksam. Bereits aufgrund einer Pauschalvereinbarung erbrachte Leistungen können gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB zurückverlangt werden.
Absaugen von krankhaftem Fettgewebe (Liposuktion) ist Behandlung einer Krankheit
Die Entscheidung des BGH stellt zudem klar, dass die Liposuktion bei Lipödem unter die GOÄ-Position Nr. 2454 fällt, unabhängig davon, ob es sich um ein Lipom oder ein Lipödem handelt.
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