Dritte sind Personen, die einen rechtmäßigen Anspruch auf ein beschlagnahmtes Fahrzeug haben, ohne an der Straftat beteiligt zu sein, die zur Beschlagnahmung geführt hat. Dies kann den rechtmäßigen Eigentümer betreffen, der nicht die verurteilte Person ist, aber auch einen Autoverleiher (Privat), eine Autovermietungsfirma oder eine Leasinggesellschaft, die das Fahrzeug im Rahmen eines Vertrages hält. Ebenso kann eine Person, die das Fahrzeug vor der Beschlagnahme in gutem Glauben erworben hat, als Dritte Person angesehen werden. Um als solcher anerkannt zu werden, muss man nachweisen, dass man von der unrechtmäßigen Nutzung des Fahrzeugs keine vollständige Kenntnis hatte und über ein gültiges Eigentums- oder Nutzungsrecht verfügt.