Mit dem Aufkommen leistungsfähiger KI-Tools wie ChatGPT wird auch die Arbeitswelt neu vermessen. Mitarbeitende nutzen KI bereits – oft ohne Absprache. Doch der rechtssichere Einsatz verlangt klare Leitplanken. Wir geben Ihnen einen fundierten Überblick, welche Fragen Sie als Arbeitgeber jetzt auf dem Schirm haben sollten – arbeitsrechtlich, datenschutzrechtlich und im IP-Kontext.


1. Darf ChatGPT einfach eingesetzt werden?

Kurz: Nein – es sei denn, der Arbeitgeber erlaubt es.
Ein eigenmächtiger Einsatz von ChatGPT zur Bearbeitung von Arbeitsaufgaben ist nur dann zulässig, wenn eine explizite oder zumindest konkludente Zustimmung vorliegt (z. B. durch Bereitstellung entsprechender Tools). Fehlt diese, kann bereits ein Pflichtenverstoß vorliegen (§ 241 II BGB, § 613 S. 1 BGB).

Typische Fälle:

  • Ein Entwickler generiert Code mit ChatGPT.

  • Eine Marketingkraft lässt einen Text vollautomatisiert erstellen.

In beiden Fällen entsteht für den Arbeitgeber der Eindruck, das Ergebnis stamme aus eigener Leistung. Dies kann rechtlich heikel werden.


2. Höchstpersönliche Leistungspflicht (§ 613 BGB)

Arbeitsleistungen sind in der Regel höchstpersönlich zu erbringen. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer darf seine Aufgaben nicht einfach an Dritte – oder an ChatGPT – delegieren.
Wichtig: Werkzeuge sind erlaubt, aber wo endet das Werkzeug und wo beginnt die eigenständige Tätigkeit der KI?

Kritisch: Wenn ChatGPT den Kern der Aufgabe übernimmt – z. B. Texterstellung oder Codierung – liegt möglicherweise kein persönlicher Leistungsbeitrag mehr vor.
Unproblematisch: KI als Assistenz für Teilaufgaben (z. B. Ideenfindung, Gliederung).


3. Offenlegungspflichten und Transparenz

Gibt es keine klare Regelung zum KI-Einsatz, kann sich eine Offenlegungspflicht aus der Rücksichtnahmepflicht (§ 241 II BGB) ergeben – vor allem bei sensiblen Aufgaben.
Tipp: Verlangen Sie Transparenz. Legen Sie offen, wann und wie Mitarbeitende KI verwenden dürfen oder sogar müssen. So sichern Sie Kontrolle und Klarheit.


4. Urheberrechtliche Risiken: Wem gehört das Werk?

Viele Unternehmen verlassen sich auf den IP-Schutz selbst geschaffener Inhalte. Doch:
Von ChatGPT erzeugte Texte oder Programme sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Es fehlt die „persönliche geistige Schöpfung“. Das birgt ernste Risiken:

  • Keine Schutzrechte: KI-generierte Werke genießen keinen Schutz nach dem UrhG oder PatG.

  • Keine exklusiven Nutzungsrechte: Der Arbeitgeber kann Kunden keine umfassenden Rechte einräumen, wenn der Inhalt nicht vom Menschen stammt.

Empfehlung: Besonders bei kreativen Leistungen (Texte, Codes, Design) auf menschlichen Input achten oder den KI-Einsatz vertraglich absichern.


5. Datenschutz: Minenfeld bei personenbezogenen Daten

Wird ChatGPT mit personenbezogenen Daten gefüttert, greift die DSGVO. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber – als datenschutzrechtlich Verantwortlichem:

  • Problematisch: ChatGPT ist eine „Black Box“ – wie Daten verarbeitet werden, ist kaum nachvollziehbar.

  • Verboten: Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Drittländer ohne ausreichende Garantien.

Fazit: Ohne DSGVO-konforme Prozesse darf ChatGPT nicht für personenbezogene Daten genutzt werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Reputationsschäden.


6. Betriebsrat einbinden – Mitbestimmung beachten

Der Einsatz von KI ist mitbestimmungspflichtig, wenn:

  • Leistungs- oder Verhaltensdaten verarbeitet werden (§ 87 I Nr. 6 BetrVG),

  • die Arbeitsorganisation betroffen ist (§ 90 I Nr. 3 BetrVG).

Konsequenz: Schon der Einsatz eines Office-Tools mit KI-Funktion kann die Schwelle zur Mitbestimmung überschreiten – z. B. Microsoft Copilot. Frühzeitige Einbindung des Betriebsrats schafft Rechtssicherheit.


Unsere Empfehlung für die Praxis:

  • Definieren Sie Spielregeln: Wer darf KI wie einsetzen? Wo liegen die Grenzen?

  • Verankern Sie Transparenz: Offenlegungspflichten, Dokumentation, Mitteilungen.

  • Vermeiden Sie IP-Risiken: Klären Sie, was urheberrechtlich geschützte Arbeit ist – und was nicht.

  • Sichern Sie Datenschutzkonformität: Keine personenbezogenen Daten in KI-Tools ohne rechtliche Prüfung.

  • Beziehen Sie den Betriebsrat frühzeitig ein: Planung und Einführung sind mitbestimmungspflichtig.


Insight:
KI ist gekommen, um zu bleiben – aber nicht ohne Regeln. Als Arbeitgeber gestalten Sie jetzt die Spielregeln der Zukunft. Wir helfen Ihnen bei der Entwicklung und Umsetzung einer rechtssicheren, pragmatischen KI-Policy – individuell, greifbar und mit unternehmerischem Blick.

Noch Fragen? Sprechen Sie uns an – wir liefern Lösungen mit Substanz.