Einleitung
Künstliche Intelligenz (KI) entwickelt sich schnell. Das führt zu neuen rechtlichen Fragen. Die EU hat 2024 eine neue Regel für den Einsatz von KI-Systemen eingeführt. Die KI-Verordnung schafft einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den Umgang mit KI. Gleichzeitig soll die Technologie sicher und ethisch eingesetzt werden. Die KI-VO gilt unmittelbar auch Deutschland! Für Unternehmen gibt es viel zu beachten:

EU-KI-Verordnung (AI-Act)
Die KI-Verordnung hat große Auswirkungen auf Unternehmen und Anbieter von KI-Systemen in der EU. Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die KI-Technologie nutzen, sowie alle, die Produkte und Dienstleistungen mit KI-Inhalten anbieten.  
Es gibt verschiedene Risikoklassen für KI-Systeme. Die Verordnung teilt KI-Systeme in verschiedene Risikokategorien ein. Dabei gibt es die Kategorien "minimalem Risiko" und "untragbares Risiko". Besonders gefährliche KI-Systeme, zum Beispiel in der Medizin, Justiz oder öffentlichen Verwaltung, müssen besonders sicher sein.
Für Hochrisiko-KI-Systeme gibt es strenge Vorgaben. Unternehmen müssen nachweisen, dass diese sicher, transparent und erklärbar sind. Das heißt, dass Unternehmen zum Beispiel Risikomanagementsysteme einführen und regelmäßig kontrollieren lassen müssen.
Bei Verstößen gibt es folgende Rechtsfolgen: Wenn sich Unternehmen nicht an die Regeln halten, müssen sie hohe Geldbußen zahlen. Das ist ähnlich wie bei der Datenschutzgrundverordnung. Die Bußgelder können bis zu 6 % des Jahresumsatzes betragen.

Wichtige Punkte der KI-Verordnung (AI Act)
Für wen gilt die Verordnung? Sie gilt für alle, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen. Dabei ist es egal, ob die Systeme in der EU verkauft oder benutzt werden. Hersteller, Importeure, Händler und Nutzer müssen sich gleichermaßen daran halten, egal, wo sie ihren Sitz haben.
Die Verordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Risiken:

  • Untragbares Risiko: KI-Systeme, die eine Bedrohung für Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte darstellen (z. B. Social Scoring) werden verboten.
  • Hohes Risiko: KI-Anwendungen in sensiblen Bereichen wie Gesundheitswesen, Strafverfolgung und kritische Infrastrukturen unterliegen besonders strengen Auflagen.
  • Begrenztes Risiko: Bestimmte KI-Systeme, die Interaktion mit Nutzern erfordern, müssen Transparenzvorgaben erfüllen, z. B. indem offengelegt wird, dass der Nutzer mit einer KI interagiert.
  • Minimales Risiko: Für die meisten KI-Systeme, wie z. B. KI-gestützte Chatbots oder Spam-Filter, gelten keine weiteren regulatorischen Anforderungen.

    Für Hochrisiko-KI-Systeme gelten folgende Regeln:

    Es müssen Risikomanagementsysteme eingeführt werden. Hersteller und Nutzer müssen ein System schaffen, mit dem sie mögliche negative Auswirkungen vermeiden können.
    Anbieter müssen nachweisen, dass ihre KI-Systeme sicher und konform sind. Dazu müssen sie technische Unterlagen bereitstellen.
    Es muss regelmäßig überprüft werden, ob die Systeme den Regeln noch entsprechen. Anbieter und Nutzer müssen sich an bestimmte Regeln halten. Anbieter von Hochrisiko-KI müssen nachweisen, dass ihre Systeme die Regeln der Verordnung einhalten.
    Nutzer von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass sie die Systeme richtig verwenden und alle rechtlichen Pflichten einhalten.

    • Überwachung und Sanktionen:

     Die Verordnung schreibt vor, dass in jedem Land eine Behörde die Einhaltung der Regeln überwachen muss. Wenn man sich nicht an die Verordnung hält, muss man viel Geld zahlen. Wie viel genau, hängt davon ab, wie viel Umsatz man macht. Das ist ähnlich wie bei der DSGVO.

    FRISTEN:
  • Die KI-VO gilt erst nach 24 Monaten, also ist der Großteil der Bestimmungen erst ab dem ab dem 2.8.2026 anwendbar.
  • Die Bestimmungen über verbotene Praktiken im KI-Bereich gelten bereits nach 6 Monaten, also ab dem 2.2.2025.
  • Ab dem 2.8.2025, also 12 Monate nach Inkrafttreten, finden einige Vorschriften der KI-Verordnung Anwendung.

    4. Ergebnis:
    Die KI-VO ist ein wichtiger Schritt, um KI-Technologien zu regulieren. Sie wird große Auswirkungen auf Unternehmen in Europa haben. Für Anwälte gibt es jetzt mehr Arbeit. Sie beraten jetzt mehr bei der Einführung von Regeln für KI-Systeme, bei der Entwicklung von KI-Systemen und bei der Verteidigung gegen Geldbußen. Die Verordnung erfordert ein tiefgehendes Verständnis von KI, um Mandanten erfolgreich durch die Anforderungen dieser neuen Vorschriften zu begleiten. Die KI-Verordnung ist verabschiedet. Jetzt ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und Maßnahmen zu ergreifen. So können Sie Risiken vermeiden und die Chancen nutzen, die KI bietet.

WIR BERATEN SIE GERNE IM KI-RECHT (AI LAW), auch zum weiteren Rechtsrahmen und dem Datenschutz, sowie insbesondere zu den Konsequenzen der EU-KI-Verordnung (EU AI Act / KI VO) für Ihr Unternehmen!

LT / www.kanzlei-it.com