Bereits seit 2020 laufen die Ermittlungen, in mehreren Bundesländern fanden im September Hausdurchsuchungen statt, nun wurde eine große Kinderpornographie Plattform im Darknet von den Ermittlungsbehörden abgeschaltet. In Folge einer Razzia wurden Massen an Beweismitteln sichergestellt, mutmaßliche Hintermänner festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht. Ermittelt wird gegen die Hintermänner wegen bandenmäßiger Verbreitung kinderpornographischer Inhalte. Aber auch den Nutzern des Girl Lover Forums drohen Strafverfahren und hohe Strafen.
Es wird von weltweit hunderttausenden Nutzern der Kinderpornographie Plattform ausgegangen. Ein Girl Lover Forum, in dem sexueller Missbrauch an minderjährigen Mädchen, teilweise Babys, gezeigt wird.
Die Beweismittel werden nun weiter ausgewertet und Stück für Stück sollen auch Verfahren gegen die Nutzer eingeleitet werden. Teilweise gibt es bereits Verfahren gegen die Nutzer der Darknet Kinderpornographie Plattform.
Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte ist Ihr Ansprechpartner bei strafrechtlichen Vorwürfen im Bereich Kinderpornographie. Die medienbekannte Kanzlei, die bereits über 2.000 Verfahren erfolgreich betreut hat, wird für ihre Verteidigung mit Fingerspitzengefühl und Durchsetzungsstärke geschätzt. Das Team, dem insbesondere ein Strafrechtsprofessor und mehrere Fachanwälte für Strafrecht angehören, legt besonderen Wert auf eine frühzeitige Verfahrenseinstellung. Transparente und faire Kostenstrukturen sowie ausgezeichnete Erreichbarkeit gehören zu jeder Mandatsbetreuung. Bei Bedarf arbeiten die Verteidiger mit den Dezernaten für Presseberichterstattung und berufsrechtliche Folgen von Straftaten der Kanzlei eng zusammen.
Welche Strafe droht für das Nutzen von Kinderpornographie Plattformen?
Der Besitz von kinderpornographischen Inhalten wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft (§ 184b Abs. 3 StGB).
Für das Verbreiten, das öffentliche zugänglich machen (dazu zählt grundsätzlich auch z.B. das Online Stellen von Kinderpornographie auf eine Online Plattform) und vorrätig halten (u.a.) droht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
Für die Hintermänner drohen höhere Strafen. Bewahrheitet sich der Vorwurf bandenmäßiger Verbreitung von Kinderpornographie droht eine Freiheitsstrafe zwischen 2 Jahren und 15 Jahren.
Kann ich überhaupt als Nutzer einer Kinderpornographie Plattform ermittelt werden, wenn ich mich unter einem Pseudonym anmelde?
Ja. Weder schützt eine Tat im Internet, auch nicht im Darknet, davor, als Beschuldigter einer Straftat ermittelt zu werden und erst recht nicht, sich überhaupt strafbar zu machen; noch schützt ein Pseudonym sicher davor, ermittelt zu werden.
Ist das bloße Anschauen von Kinderpornographie strafbar? Mache ich mich als Nutzer eines Girl Lover Forums strafbar?
Nein und Ja. Das Anschauen von Kinderpornographie ist als solche nicht explizit im Strafgesetzbuch normiert. Allerdings geht mit dem Anschauen von Kinderpornographie regelmäßig der Vorwurf Besitz von Kinderpornographie einher und Besitz von Kinderpornographie ist strafbar. Es drohen Nutzern von Girl Lover Foren / Nutzer von Kinderpornographie – Plattformen also grundsätzlich Freiheitsstrafen zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Wie sollte ich mich bei einer Hausdurchsuchung wegen Verdacht Kinderpornographie verhalten?
Sollten Sie mit einer Hausdurchsuchung wegen des Vorwurfs Besitz von Kinderpornographie oder auch bei einer Hausdurchsuchung mit dem Vorwurf bandenmäßiges Verbreiten von Kinderpornographie konfrontiert sein, gilt es allgemein vor allem diese Dinge zu beachten:
1. Bewahren Sie Ruhe.
Hausdurchsuchungen sind Stress und gerade der Vorwurf der Kinderpornographie wiegt schwer. Es drohen im Falle einer Verurteilung hohe Strafen. Dennoch sollten Sie nun Ruhe bewahren und nicht kopflos schlimmstenfalls Ihre Situation schlimmer machen.
2. Schweigen Sie.
Als Beschuldigter haben Sie in einem Strafverfahren ein umfassendes Schweigerecht zum Tatvorwurf. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Vermeiden Sie auch Smalltalk mit den Ermittlungsbeamten. Jedes unbedachte Wort zum Tatvorwurf kann Ihnen angelastet werden und ist in der Regel schwer oder gar nicht mehr wieder im Laufe des Verfahrens zu korrigieren.
3. Geben Sie keine Passwörter heraus.
Sie dürfen sich den Beamten zwar nicht widersetzen. Sie müssen den Beamten aber auch nicht bei ihrer Arbeit helfen. Geben Sie daher keine Passwörter o.ä. heraus.
4. Wenden Sie sich unverzüglich an einen Strafverteidiger.
Kontaktieren Sie am besten so schnell wie möglich einen Anwalt für Strafrecht, der sich auf Sexualstrafrecht, insbesondere ein Anwalt, der sich auf den Vorwurf Kinderpornographie spezialisiert hat.
Strafverteidiger bei Vorwurf Kinderpornographie – Kinderpornographie Strafverfahren – Vorladung, Anklage, Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
Ein erfahrener und vor allem spezialisierter Strafverteidiger für Kinderpornographie Vorwurf kennt die Rechtslage und hat zudem die nötige Erfahrung, um zu erkennen, wie Ihr Fall einzuschätzen ist und kann auf dieser Grundlage die bestmögliche Verteidigungsstrategie erarbeiten.
Wichtig ist es, schnell aber mit Bedacht vorzugehen. Beauftragen Sie daher bestenfalls möglichst zeitnah einen Anwalt für Sexualstrafrecht mit Ihrer Strafverteidigung.