Ab 01.01.2016 müssen Unterhaltsschuldner mehr Kindesunterhalt bezahlen
Zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate wurde die Düsseldorfer Tabelle geändert. Diese Tabelle regelt bundesweit die Höhe der Unterhaltsansprüche des Kindes.
Nach einer Änderung im August 2015 ist die Höhe des Unterhalts für 2016 erneut angepasst worden.
Erste Änderung: Der Mindestunterhalt steigt
Darüber hinaus haben volljährige Kinder, die studieren und nicht bei ihren Eltern wohnen, künftig sogar Anspruch auf 735 Euro statt bislang 670 Euro im Monat. Darin enthalten ist ein Wohnkostenanteil von 300 Euro.
Mindestunterhalt wird 2017 erneut steigen
Zum 1. Januar 2017 wird der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder erneut steigen: In der ersten Altersstufe (0-5 Jahre) auf 342 Euro, in der zweiten Altersstufe (6-11 Jahre) auf 393 Euro und in der dritten Altersstufe (12-17 Jahre) auf 460 Euro.
Die ausführliche Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2016/index.php
Haben auch Sie Fragen zum „neuen“ Kindesunterhalt"?
Vergessen Sie als Unterhaltsberechtigter nicht, den höheren Betrag zu fordern!
Vergessen Sie als Unterhaltspflichtiger nicht, an die Erhöhung zu denken und diese im Auge zu haben!
Benötigen Sie Unterstützung hierbei? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite!
Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Ludwigshafen/Rhein
Julia Heims