Der Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) ist für viele Eltern in Deutschland von großer Bedeutung, da sie auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Kita-Plätzen jedoch stark angestiegen, was zu Engpässen geführt hat und den Zugang zu Kita-Plätzen erschwert hat. Wenn von der Gemeinde Eltern kein Platz in einer Kita zur Verfügung gestellt wird, haben diese die Möglichkeit, Schadensersatz in Geld zu fordern. Ersatzfähig sind dann insbesondere Kosten für eine Ersatzbetreuung (z.B. Tagesmutter, private Kita, etc.) sowie entgangener Lohn bzw. Gehalt für die Zeit, in der die Eltern - bzw. ein Elternteil - die Betreuung selbst übernehmen mussten.
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Kita-Anspruch und Schadensersatz in Geld
2023/05/25

Konrad P. Volkwein

Anwaltskanzlei Volkwein
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