Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist für betroffene Arbeitnehmer oft eine existenzielle Bedrohung. Sie können allerdings gegen die fristlose Kündigung klagen. Wir erklären, was Sie dazu wissen müssen.
Mehr Informationen zur fristlosen Kündigung haben wir auf unserer Website zusammengetragen.
Wann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?
Ein Arbeitgeber darf nur dann fristlos kündigen, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Notwendig sind Umstände, die es ihm unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis auch nur für die Dauer der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen.
Diese Voraussetzungen sind im § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt.
Gründe
Zu den häufigsten Gründen für eine fristlose Kündigung zählen Straftaten am Arbeitsplatz, wie Diebstahl oder schwere Beleidigungen, wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung und grobe Verstöße gegen die betriebliche Ordnung.
Abmahnung
In der Regel ist eine vorherige Abmahnung notwendig, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird. Diese Abmahnung soll dem Arbeitnehmer die Chance geben, sein Verhalten zu ändern.
Nur in besonders gravierenden Fällen, beispielsweise bei Diebstahl wertvollen Firmeneigentums, kann eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein. Dabei geht es um Konstellationen, in denen dem Arbeitnehmer von vornherein klar gewesen sein dürfte, dass der Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung greifen wird.
Kündigungsschutzklage gegen fristlose Kündigung erheben
Hat der Arbeitgeber fristlos gekündigt, bleibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Klagefrist
Betroffene sollten schnell handeln: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Verpasst der Arbeitnehmer diese Frist, wird die Kündigung automatisch wirksam und kann nicht mehr angefochten werden.
Ablauf der Klage nach fristloser Kündigung
Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage beginnt mit der Einreichung der Klageschrift beim zuständigen Arbeitsgericht. In der Klageschrift wird begründet, warum der Entlassene die fristlose Kündigung als ungerechtfertigt ansieht.
Daraufhin wird ein Gütetermin angesetzt, in dem das Gericht versucht, eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erzielen. Oft endet dieser Termin mit einer Abfindung.
Führt der Gütetermin nicht zum Erfolg, folgt ein Kammertermin, in dem Beweise vorgelegt und Zeugen vernommen werden. Schließlich entscheidet das Gericht, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht.
Erhalte ich eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung nach einer fristlosen Kündigung besteht nicht.
Abfindung oft per Vergleich
Allerdings kann der Druck, den ein Gerichtsprozess auf den Arbeitgeber ausübt, zu einer Verhandlungslösung führen, die eine Abfindung einschließt. Eine Abfindung ist oft eine attraktive Lösung für den Arbeitgeber, um die Risiken eines langwierigen Prozesses und die Kosten der Nachzahlung von Löhnen zu vermeiden.
Höhe der Abfindung nach fristloser Kündigung
Die Höhe der Abfindung variiert und hängt stark von den individuellen Umständen des Falls ab.
Ein häufiger Ansatz ist die Faustregel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
Aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle, wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage und das Verhandlungsgeschick des Anwalts.
Entscheidende Bedeutung hat, ob das Gericht die fristlose Kündigung für wirksam hält. Das zeichnet sich während des Prozesses oft ab. Der Arbeitgeber droht dann, den Prozess zu verlieren. Um diesem Risiko zu entfliehen, bietet er eine hohe Abfindung an. Je wahrscheinlicher die Kündigung unwirksam sein dürfte, desto höher wird sein Angebot ausfallen.