Am 22.01.2024 habe ich an der Veranstaltung "Klärschlammentsorgung - 4 Jahre vor der Pflicht zur Phosphorrückgewinnung" teilgenommen. Ein spannender Tag, obwohl die wesentlichen Erkenntnisse nicht neu sind: Es muss was passieren!

Nicht nur in Norddeutschland, sondern im ganzen Bundesgebiet sind die Kapazitäten für die Monoverbrennung (noch) nicht ausreichend. Die Investoren brauchen Planungssicherheit. Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen liegen für die Anlagen zum Teil zwar vor, die finalen Investitionsentscheidungen hängen aber auch und wesentlich davon ab, dass die Betreiber der Abwasserbehandlungsanlagen die Klärschlammentsorgung in relevanten Mengen und über relevante Laufzeiten von 10-15 Jahren ausschreiben.

Noch kritischer steht es um die Kapazitäten zur Phosphorrückgewinnung. Diesbezüglich erwartet man ausreichende Kapazitäten erst in 2032 oder noch später - und damit zu spät. Denn einhellige Erwartung ist, dass die Frist (2029/2023) zur verpflichtenden Phosphorrückgewinnung nicht gestreckt wird.

Was bliebe? Behelfslösungen wie die Zwischenlagerung auf dem Betriebsgelände der Abwasserbehandlungsanlage. Das dürfte zwar den rechtlichen Vorteil haben, dass der Klärschlamm bis zur Abgabe zur Entsorgung nicht dem abfallrechtlichen Regime unterliegt und somit - mangels Abfall - eine Genehmigung nach dem BImSchG entbehrlich sein könnte. Wer hat aber schon solche Kapazitäten auf dem Gelände?
Realistischer, aber deutlich teurer könnte ein gewisser Zeitraum von bis zu drei Jahren auf Deponien überbrückt werden. Die geschätzten - wohl gebührenfähigen - Kosten liegen bei 200-500 EUR. Dazu werden außerdem ausreichend DKII-Kapazitäten erforderlich und der technische wie rechtliche Rahmen werfen viele Fragen auf, die noch geklärt werden müssten.

Alles in allem ein weites Feld mit zunehmenden Zeitdruck, in dem wir ihnen gern den Weg leiten.

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.