Das "Damoklesschwert der Hauptverhandlung"
Die Rechtsmittelbelehrung, die jedem Strafbefehl beigefügt ist, schreibt ganz klar: „Falls Sie wirksam Einspruch einlegen, kommt es zu einer Hauptverhandlung und Sie erhalten eine Vorladung zum Gericht.“
Aber ist das auch richtig?
Kommt es immer zu einer Gerichtsverhandlung, wenn Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen? Nein, tatsächlich lässt sich die Hauptverhandlung in vielen Fällen vermeiden: