Ein leergeräumtes Konto ist für Betroffene mehr als nur ein Schock: Es steht die finanzielle Existenz auf dem Spiel. In vielen Fällen liegt ein Betrug vor – sei es durch Phishing, Skimming oder den unbemerkten Zugriff Dritter auf Onlinebanking-Daten. Ihr Konto ist leergeräumt – doch wer haftet in diesem Fall? Wir erklären, welche Rechte Bankkunden haben, wann die Bank haften muss und welche Pflichten Sie als Kontoinhaber treffen.
Ihr Konto wurde leergeräumt? Damit sind Sie nicht alleine. Immer mehr Menschen sind von Betrugsmaschen und Hacking betroffen. Als spezialisierte Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Anliegen. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch. |
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Was tun, wenn das Konto leergeräumt wurde?
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Konto unberechtigt belastet wurde, zählt jede Minute. Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Bank und lassen Sie das Konto sperren. Melden Sie den Vorfall zusätzlich bei der Polizei. Beide Maßnahmen sind wichtig, um weiteren Schaden abzuwenden – und um Ihre Ansprüche gegen die Bank nicht zu gefährden.
Achten Sie darauf, alle Transaktionen zu dokumentieren, bei denen Sie keine Einwilligung erteilt haben. Screenshots, Kontoauszüge und der zeitliche Ablauf sind zentrale Beweismittel im weiteren Verfahren.
Die rechtliche Grundlage: § 675u BGB
Der Gesetzgeber schützt Bankkunden in solchen Fällen ausdrücklich. Grundlage ist § 675u des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach ist ein Zahlungsdienstleister – in der Regel also die Bank – verpflichtet, dem Kunden eine nicht autorisierte Zahlung unverzüglich zu erstatten. Dies gilt unabhängig vom Verschulden der Bank. Entscheidend ist allein, ob die Transaktion autorisiert wurde.
Das bedeutet: War die Zahlung nicht von Ihnen freigegeben – etwa durch TAN oder PIN –, haftet grundsätzlich die Bank. Die Beweislast liegt bei ihr: Die Bank muss nachweisen, dass eine Autorisierung durch Sie erfolgt ist.
Konto leergeräumt: Wer haftet – die Bank oder der Kunde?
Auch wenn der Grundsatz der Haftung bei nicht autorisierten Zahlungen klar ist, gibt es Ausnahmen. Die Bank haftet nicht, wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. In der Praxis liegt hier der Kern vieler rechtlicher Auseinandersetzungen.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:
Die PIN wurde gemeinsam mit der Karte aufbewahrt
Login-Daten zum Onlinebanking wurden in einer unsicheren E-Mail übermittelt
Eine Phishing-Mail wurde trotz klarer Warnsignale beantwortet
Der TAN-Generator oder das Smartphone mit TAN-App war für Dritte zugänglich
Die Rechtsprechung ist in diesen Fällen streng. Schon kleine Sicherheitsverstöße können den Anspruch auf Erstattung gefährden. Eine differenzierte Einzelfallbetrachtung ist daher unerlässlich – und oft der Schlüssel zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Haftung bei gemeinsamer Fahrlässigkeit: Aufteilung des Schadens
Manche Fälle lassen sich nicht eindeutig einem Beteiligten zuordnen. Dann greift § 254 BGB: Haben beide Seiten – Bank und Kunde – Fehler gemacht, wird der Schaden anteilig aufgeteilt.
In der Praxis bedeutet das: Wurde Ihre PIN möglicherweise ausgespäht, aber hat die Bank keine ausreichenden Warnungen vor Phishing versendet, kann eine Quotelung des Schadens erfolgen. Der genaue Anteil hängt vom Verschulden beider Seiten ab und ist stets individuell zu bewerten.
Phishing, Skimming und Co: So werden Banken und Kunden ausgetrickst
Die häufigsten Betrugsmaschen sind Phishing, Skimming und SIM-Swapping. Sie alle zielen darauf ab, Zugang zu Kontodaten oder Transaktions-Freigaben zu erlangen.
Phishing: Täuschend echte E-Mails oder SMS fordern zur Eingabe von Zugangsdaten auf. Die Täter fangen diese Daten ab und greifen auf das Konto zu.
Skimming: Die Bankkarte wird an manipulierten Geldautomaten ausgelesen, die PIN per Kamera abgefilmt.
SIM-Swapping: Kriminelle übernehmen die Handynummer des Kunden, um mTANs oder App-basierte Bestätigungen zu erhalten.
In all diesen Fällen liegt rechtlich keine Autorisierung durch den Kontoinhaber vor – die Bank ist in der Pflicht. Schwierig wird es jedoch, wenn das Verhalten des Kunden als mitverantwortlich eingestuft wird.
Beweislast und Beweisführung: Rechte von Kunden, wenn das Konto leergeräumt wurde
Die Bank muss nachweisen, dass eine Zahlung autorisiert wurde. Dieser Nachweis ist in der Praxis jedoch oft problematisch. Ein Abgleich von IP-Adressen oder Login-Daten genügt nicht, um den konkreten Kunden als Veranlasser zu identifizieren.
Vor allem bei Phishing-Fällen ist umstritten, ob allein das Einloggen auf einer gefälschten Seite eine Autorisierung darstellt. In der Regel verneinen Gerichte dies. Entscheidend ist, ob eine ausdrückliche Zustimmung zu der konkreten Zahlung vorliegt.
Tipp: Dokumentieren Sie genau, wie es zum Betrug kam. Je detaillierter Ihre Darstellung, desto besser kann ein Anwalt Ihre Ansprüche durchsetzen.
Sicherheitsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten: Pflichten der Bank
Auch Banken haben Pflichten. Sie müssen geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen, um Missbrauch zu verhindern. Dazu gehören:
Zwei-Faktor-Authentifizierung (z. B. mTAN, pushTAN)
Begrenzung von Tageslimits
Warnhinweise bei ungewöhnlichen Zahlungen
Kommt die Bank diesen Pflichten nicht nach, spricht vieles für eine Haftung. Auch in diesen Fällen ist eine juristische Prüfung empfehlenswert, um eine fehlerhafte Ablehnung der Erstattung zu vermeiden.
Rückbuchung durch die Bank verweigert: Was tun?
Wenn die Bank eine Rückbuchung ablehnt, obwohl Sie keine Zahlung autorisiert haben, bleibt nur der rechtliche Weg. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf anwaltliche Unterstützung. Ein erfahrener Bankrechtler prüft die Erfolgsaussichten und setzt Ihre Rechte gegenüber der Bank durch – notfalls auch gerichtlich.
Wichtig: Es gibt Fristen. Nach § 676b BGB müssen Sie die nicht autorisierte Zahlung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 13 Monaten nach Belastung, melden. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie möglicherweise Ihre Ansprüche.
So unterstützt Sie unsere Kanzlei für Bankrecht
Unsere auf Bankrecht spezialisierte Kanzlei unterstützt Sie dabei, unrechtmäßige Belastungen rückgängig zu machen. Wir analysieren die Sicherheitsvorkehrungen der Bank, prüfen mögliche Mit-Verantwortlichkeiten und setzen Ihren Anspruch auf Rückerstattung konsequent durch – auch im Streitfall vor Gericht.
Die Besonderheit: Wir arbeiten eng mit forensischen IT-Experten zusammen, um auch technisch komplexe Betrugsfälle (z. B. Phishing-Angriffe oder SIM-Swapping) rechtssicher zu analysieren. Wenn Geldflüsse ins Ausland oder auf Krypto-Börsen erfolgt sind, unterstützen wir zudem mit Sperr-Anträgen und Auskunftsersuchen. Vertrauen Sie auf fundiertes Fachwissen und gezielte Durchsetzung Ihrer Rechte.
Fazit: Konto leergeräumt – kein Freifahrtschein für Banken
Ein leergeräumtes Konto ist keine Bagatelle. Doch die Rechtslage stärkt die Position der Betroffenen. Die Bank muss im Zweifel belegen, dass der Kontoinhaber die Transaktion freigegeben hat. Kann sie das nicht, besteht in aller Regel ein Anspruch auf Erstattung.
Ausschlaggebend ist das Zusammenspiel mehrerer Faktoren:
Wurde die Zahlung wirklich autorisiert?
Lag ein grob fahrlässiges Verhalten des Kunden vor?
Hat die Bank ihre Sicherheitspflichten eingehalten?
In vielen Fällen lohnt sich eine rechtliche Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt für Bankrecht. Lassen Sie sich nicht mit pauschalen Ablehnungen abspeisen. Wenn Sie betroffen sind, stehen Ihre Chancen häufig besser, als es auf den ersten Blick scheint.