Polizist: "Vielleicht wollen Sie uns ja sagen, von wem Sie die Drogen beziehen, denn dann lege ich für Sie ein gutes Wort bei der Staatsanwaltschaft ein und dies wird strafmildernd berücksichtigt." 🚓💬
Mandant: "Sehe ich aus wie ein Verräter?" 🤨
Anwalt: "Sie können es sich ja dann denken, wir werden keine Angaben nach §31 BtMG machen." 👨⚖️🚫
Und was man da auch natürlich nicht vergessen darf, an alle, die zuschauen: Wenn man Angaben unter dem §31 BtMG macht und dabei möglicherweise weitere Straftaten einräumt, die damit in Verbindung stehen, heißt das noch lange nicht, dass die Staatsanwaltschaft das vergisst! ❌⚖️
Im Gegenteil, diese könnten unter Umständen mit angeklagt werden! ⚠️📜
Deswegen immer schön Schweigen, bevor ihr einfach irgendwelche Angaben macht. 🤐💡 Es mag verlockend klingen, sich durch Geständnisse Strafmilderung zu erhoffen, aber es kann auch schnell nach hinten losgehen! 😬
Ganz wichtig: Wer glaubt, durch die Zusammenarbeit mit der Polizei das Strafmaß zu verringern, könnte sich am Ende mehr belasten, als es nützt. Ein anwaltlicher Rat und ein klares Schweigen sind oft der sicherste Weg! 👥💼
Denkt daran, nicht alles, was die Polizei vorschlägt, ist auch in eurem besten Interesse! 💭🔒 Und das ist auch der Grund, warum ein erfahrener Anwalt oft der beste Partner ist, wenn es darum geht, in einer solchen Situation die richtigen Entscheidungen zu treffen. ⚖️💡 Denn manchmal ist Schweigen der klügste Schritt, auch wenn es schwierig erscheint! 😌
📞 Benötigen Sie eine individuelle und persönliche Beratung?
Ich stehe Ihnen gerne mit meiner Expertise zur Seite – kontaktieren Sie mich jederzeit.